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Beschlüsse der 2005
TOP: 8.2 Weitere Umsetzung des Aktionsplans von Bund und Länder zur Vorbereitung auf eine mögliche Influenzapandemie
Die Gesundheitsministerkonferenz hat einstimmig beschlossen:
Die Konferenz der für das Gesundheitswesen zuständigen Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren der Länder nimmt die Ergebnisse der erweiterten Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Kenntnis und beschließt:
- Die Bewältigung einer Influenzapandemie wird als Gemeinschaftsaufgabe angesehen, in der alle Beteiligten in der Verantwortung stehen. Zur Vorbereitung Deutschlands auf eine mögliche Influenza-Pandemie sind gemeinsame Anstrengungen von Bund und Ländern erforderlich. Die Konferenz der für das Gesundheitswesen zuständigen Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren der Länder (GMK) verweist dazu auf den von ihr beschlossenen Aktionsplan von Bund und Ländern (Stand 20.12.2004, Teil III des Nationalen Pandemieplans).
Die GMK geht davon aus, dass der Bund weiter alle in seiner Verantwortung liegenden Maßnahmen zur Vorbereitung auf eine mögliche Influenza-Pandemie auf nationaler Ebene und auch im Rahmen der erforderlichen internationalen Koordinierungen gerade auf der europäischen Ebene ohne Zeitverzögerung treffen wird. Die GMK steht dabei ihrerseits uneingeschränkt zur Verantwortung der Länder nach dem Infektionsschutzgesetz.
Die weitere Umsetzung des genannten Aktionsplans soll durch die erweiterte Bund-Länder-AG erfolgen bzw. koordiniert werden. - Wirksamste Maßnahme zur Bewältigung einer Influenza-Pandemie ist die Impfung mit einem gegen das Pandemievirus gerichteten Impfstoff. Die schnelle Verfügbarkeit des Impfstoffs in der notwendigen Menge hat für die GMK deshalb höchste Priorität. Die Impfung ist zentrales Element des Infektionsschutzes und damit deren Durchführung in der Verantwortung der Länder. Die GMK begrüßt, dass der Bund sich für die Schaffung einer einheitlichen Impfstrategie einschließlich der Sicherung der erforderlichen Produktionskapazitäten einsetzt und die Finanzierung der Vorbereitungskosten übernimmt.
- Im Gegensatz zu früheren Pandemien stehen heute grundsätzlich antivirale Arzneimittel zur Verfügung, die Expertenaussagen zufolge in einer Pandemie, gerade in der Zeit bis ein geeigneter Pandemieimpfstoff zur Verfügung stehen kann, nutzbringend eingesetzt werden können.
- Hinsichtlich der Bevorratung mit antiviralen Arzneimitteln sehen die Länder eine Regelungslücke. Zu deren Schließung wird aus der Reihe der Länder heraus eine Bundesratsinitiative ergriffen.
- Die GMK geht im Übrigen von der Refinanzierung durch die gesetzliche und private Krankenversicherung im Pandemiefall aus. Im Hinblick auf die im Pandemiefall vorgesehene Umsetzung im Rahmen des regulären Versorgungssystems bittet die GMK den Bund, die notwendigen Klärungen auch mit den Verbänden der Selbstverwaltung auf Bundesebene zu koordinieren.
- Die GMK begrüßt, dass es gelungen ist, mit den Herstellerfirmen anitviraler Medikamente Rahmenverträge abschließend zu verhandeln, die es den einzelnen Ländern ermöglichen, entsprechende Präparate in der von ihnen gewünschten Menge zu beschaffen.
Dabei wird anerkannt, dass es unterschiedliche Positionen zwischen den Ländern zu Art, Umfang und Notwendigkeit der Beschaffung gibt.
