Beschlüsse
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Beschlüsse der 2012
TOP: 6.1 Gemeinsame Initiative und Strategien zur Fachkräftesicherung im Gesundheitswesen
Die Gesundheitsministerkonferenz beschließt einstimmig:
- Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder bekräftigen ihre in der Vergangenheit gefassten Beschlüsse, insbesondere
- den Beschluss der 81. GMK zur "Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in Deutschland",
- den Beschluss der 84. GMK zu den Ergebnissen der "Kommission zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung in Deutschland",
- den Beschluss der 84. GMK zur "Sicherstellung der medizinischen Versorgung ? Umsetzung der Eckpunkte" sowie
- den Beschluss der 84. GMK zu "Wissenschaftliche Analysen zur Ermittlung des zukünftigen medizinischen und pflegerischen Fachkräftebedarfs"
- Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder stellen fest, dass mit dem "GKV-Versorgungsstrukturgesetz" und der Novelle der Approbationsordnung für Ärzte ein großer Teil der gemeinsam mit dem BMG in der "Kommission zur Sicherstellung der ärztlichen Versorgung in Deutschland" erarbeiteten Eckpunkte bereits umgesetzt wurde, dass aber noch weiterer Handlungsbedarf besteht. Insbesondere muss es gemeinsames Anliegen von Bund und Ländern sein, in Zukunft zu einer noch stärken Vernetzung der Versorgungsbereiche und zu einer Sicherung des Fachkräftebedarfs in den Gesundheitsfachberufen und im ärztlichen Bereich zu gelangen. Dies lässt sich nur durch konzertierte Aktionen mit allen an der Versorgungsplanung sowie der Berufsausbildung und Berufsausübung Beteiligten erreichen.
- Wie bereits im Beschluss der 84. GMK zu TOP 9.1 festgestellt, muss aus Sicht der Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder Grundlage dieser Bemühungen eine an der Krankheitslast der Bevölkerung ausgerichtete Analyse des tatsächlichen Bedarfs an ärztlicher und nichtärztlicher Betreuung sein. Unabhängig von den Ergebnissen einer solchen Analyse müssen bereits heute Maßnahmen ergriffen werden, um in besonders von einem Fachkräftemangel gefährdeten Bereichen und Regionen diesem Mangel vorzubeugen.
- Die für die Gesundheit zuständigen Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren bitten das Bundesministerium für Gesundheit unter Beteiligung der zuständigen Bundesministerien, gemeinsam mit den Ländern einen nationalen Strategieplan zu erarbeiten, der zum Ziel hat, die medizinische und pflegerische Versorgung sicherzustellen und generationenfest zu machen.
- Insbesondere nachfolgend aufgeführte Ansätze und Maßnahmen sollen im Rahmen des Strategieplanes auf ihre Umsetzbarkeit hin überprüft werden:
- Entwicklung von alternativen Zulassungsmodellen zum Medizin-Studium, insbesondere im Hinblick auf neben der Abiturnote maßgeblich zu berücksichtigende Kenntnisse, Erfahrungen und Fähigkeiten,
- Durchführen von Informationskampagnen auf Länder- und Bundesebene unter Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit,
- Verbessern der Ausbildungsfähigkeit und der Vorbereitungsmaßnahmen zur Ausbildungseignung in den Gesundheitsfachberufen (neben Maßnahmen zur Einstiegsqualifizierung, z.B. auch Freiwilliges Soziales Jahr oder Bundesfreiwilligendienst),
- Schaffen von durchlässigen Ausbildungs-, Aufstiegs- und Nachqualifizierungsmöglichkeiten (von der Ausbildungsvorbereitung bis zur Fachausbildung),
- Erhöhen der Ausbildungsbeteiligung von Bewerberinnen und Bewerbern mit Migrationshintergrund,
- verstärkte Förderung von Ausbildungsangeboten in Teilzeitform und verstärkte Berücksichtigung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf,
- zeitnahe Zusammenführung der Pflegefachausbildungen zu einem Berufsgesetz,
- Weiterentwicklung der Pflegeberufe durch die Ausweitung der in den Berufsgesetzen vorgesehenen zeitlich befristeten Erprobung von neuen Ausbildungsangeboten,
- Imagekampagne zur Wertschätzung der Fachkräfte im Gesundheitswesen,
- eine Verbesserung der Arbeitsteilung zwischen den Berufsgruppen im Gesundheitswesen mit einer stärkeren Nutzung der Kompetenzen nicht-ärztlicher Gesundheitsberufe.
- Die GMK hält es für erforderlich, das Vorhalten einer ausreichenden Anzahl von Studien- und Ausbildungsplätzen durch die Länder sicherzustellen. Sie bittet daher das Vorsitzland, der KMK hierzu die Einrichtung einer gemeinsamen Arbeitsgruppe von GMK und KMK vorzuschlagen.
- Angesichts des steigenden Fachkräftebedarfs muss die Zuwanderung von Fachkräften an Bedeutung gewinnen. Es gilt über die derzeitigen Maßnahmen, wie das Gesetz zur Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie der EU, hinaus, dementsprechend den Zuzug von ausländischen Fachkräften auch außerhalb des akademischen Niveaus zu erleichtern, ohne dadurch die Gesundheitsversorgung in den Heimatländern zu gefährden.
