Beschlüsse
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Beschlüsse der 2012
TOP: 6.4 Erweiterung des Kreises, der zur Prüfung der Jahresrechnung einer Krankenkasse berechtigt ist, um die Landesprüfdienste (§ 77 Abs. 1a S 5 SGB IV
Die Gesundheitsministerkonferenz beschließt ohne Gegenstimme:
Die für die Gesundheit zuständigen Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren der Länder bitten das Bundesgesundheitsministerium, initiativ zu werden mit dem Ziel, die Vorschrift zur Prüfberechtigung der Jahresrechnung von Krankenkassen (§ 77 Abs. 1a S. 5 SGB IV) so zu ändern, dass die Prüfdienste der Länder nach § 274 SGB V zukünftig wieder prüfberechtigt sind.
