Beschlüsse
Beschlüsse der 2012
TOP: 6.12 "Saarbrücker Erklärung"Kostenübernahme für Behandlungsmaßnahmen bei ungewollter Kinderlosigkeit
Die Gesundheitsministerkonferenz beschließt einstimmig:
Ungewollte Kinderlosigkeit bedeutet für die betroffenen Paare oftmals eine hohe Belastung. Maßnahmen zur Behandlung von Kinderlosigkeit stellen sowohl emotional als auch finanziell eine große Herausforderung dar.
Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten ihren Versicherten gem. § 27a SGB V für die ersten drei medizinisch notwendigen und erfolgversprechenden Behandlungen Kosten in Höhe von 50 %. Die übrigen Kosten sind von den Paaren zu tragen.
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 2. März 2012 beschlossen, den Gesetzentwurf eines Kinderwunschförderungsgesetzes gemäß Artikel 76 Abs. 1 des Grundgesetzes beim Deutschen Bundestag einzubringen. Kernanliegen des Gesetzentwurfes ist es, dass im Ergebnis der Bund 25 Prozentpunkte des derzeit bei den Paaren nach Abrechnung mit der Krankenversicherung gem. § 27a SGB V verbleibenden Eigenanteils der Behandlungskosten übernehmen möge.
§ 11 Abs. 6 SGB V gibt ab dem 1. Januar 2012 den gesetzlichen Krankenkassen die Möglichkeit, in ihren Satzungen vorzusehen, dass über die in § 27a SGB V genannte Kostenerstattung hinaus Leistungen erbracht werden können.
Die Gesundheitsministerinnen und -minister, -senatorinnen und -senatoren würden es begrüßen, wenn die Gesetzlichen Krankenkassen, von der ihnen in § 11 Abs. 6 SGB V eingeräumten Satzungsermächtigung Gebrauch machen würden, ihren Kostenanteil auf mind. 62,5 % zu erhöhen.
Sie bitten das BMFSFJ, in der von ihm erlassenen Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen an kinderlose Paare Satzungsleistungen der Gesetzlichen Krankenkassen nach § 11 Abs. 6 SGB V als Kofinanzierung der Länder zu akzeptieren.
