Beschlüsse
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Beschlüsse der 2012
TOP: 9.4 Umsetzung Nationaler Krebsplan
Die Gesundheitsministerkonferenz beschließt einstimmig:
- Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder begrüßen vor dem Hintergrund ihrer Forderungen im Beschluss der 77. GMK im Jahre 2004 den Nationalen Krebsplan (NKP) und die Umsetzungsempfehlungen als historischen Meilenstein in der Krebsbekämpfung und als wertvolle Grundlage zum abgestimmten Handeln aller Verantwortlichen. Der NKP trägt mit seiner Empfehlung zur Schaffung einer aussagekräftigen onkologischen Qualitätsberichterstattung für Leistungserbringer, Entscheidungsträger und Patienten dem oben genannten Beschluss der GMK Rechnung.
- Die GMK trägt die Gemeinsame Erklärung des Bundesministers für Gesundheit, der Spitzenorganisationen und des Vorsitzlandes der Gesundheitsministerkonferenz der Länder zur gesundheitspolitischen Umsetzung des Nationalen Krebsplans vom 8. Februar 2012 mit.
- Die Länder sind vorrangig durch die Empfehlungen in den Handlungsfeldern Weiterentwicklung der Krebsfrüherkennung und Weiterentwicklung der onkologischen Versorgungsstrukturen und der Qualitätssicherung betroffen, wodurch Handlungsbedarf in der Umsetzung des Nationalen Krebsplans entsteht.
Besondere Bedeutung kommt den Empfehlungen des Nationalen Krebsplans zum Auf- und Ausbau einer flächendeckenden Klinischen Krebsregistrierung und ihrer entsprechenden Verknüpfung mit der Epidemiologischen Krebsregistrierung unter einheitlichen Rahmenbedingungen zu. Hierzu befürwortet die GMK eine enge Verzahnung von Epidemiologischer und Klinischer Krebsregistrierung, um Synergien zu gewinnen. - Die GMK sieht in den Klinischen Krebsregistern ein wesentliches Instrument zur Verbesserung der Versorgung Krebskranker und zur Qualitätssicherung der onkologischen Versorgung, die damit dem Grunde nach durch die GKV zu finanzieren sind. Sie bittet den Bund einen gesetzlichen Rahmen zur dauerhaften Umsetzung und zur Finanzierung einer flächendeckenden Klinischen Krebsregistrierung zu schaffen. Dabei sind insbesondere folgende Eckpunkte zu berücksichtigen:
- Die Finanzierung soll auf der Basis des vom Bund in Auftrag gegebenen Prognos-Gutachtens aus dem Jahre 2010 erfolgen. Hierbei sollen Fallpauschalen Anwendung finden.
- Die Länder sind bei der Erstellung der Fördervoraussetzungen für Klinische Krebsregistrierung vollumfänglich und mitentscheidend einzubinden.
- Bei Entscheidungen des GBA zur Krebsregistrierung sind die Länder, wie bei der Bedarfsplanung, mit einzubeziehen.
- Bewährte Strukturen der Klinischen und Epidemiologischen Krebsregistrierung in den Ländern dürfen durch die geplante Gesetzgebung nicht gefährdet werden. Für Länder mit bestehender GKV-Finanzierung Klinischer Krebsregister sind die erforderlichen Anpassungsregelungen im Sinne eines Bestandsschutzes zu schaffen.
- Für Länder bei denen flächendeckende klinische Krebsregister neu aufzubauen sind, ist eine Anschubfinanzierung erforderlich.
- Die Nutzung der klinischen Krebsregister im System der sektorenübergreifenden Qualitätssicherung in der Onkologie muss ermöglicht werden.
- Dem Gebot der Datensparsamkeit folgend sind für die unterschiedlichen Anlässe onkologischer Dokumentationen gemeinsame Vorgaben zu entwickeln.
Die GMK fordert den Bund auf, die Länder in einer Bund-Länder-AG unter Beteiligung der AOLG am weiteren Verfahren mitentscheidend einzubeziehen.
