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Gesundheitsministerkonferenz dringt auf zeitnahe Vorbereitungen für Corona-Welle ab Herbst

16. Mai 2022

Die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) will sich gemeinsam mit dem Bund frühzeitig für eine neue pandemische Welle ab Herbst rüsten. „Die Corona-Pandemie ist noch nicht vorbei. Wir dürfen uns nicht von den aktuell rückläufigen Inzidenzen täuschen lassen. Mit Blick auf den Herbst und Winter müssen wir mit dem Auftreten neuer Virusvarianten rechnen“, sagte die GMK-Vorsitzende, Sachsen-Anhalts Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne nach einer gemeinsamen GMK-Videoschalte mit Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach am Montag in Magdeburg. „Darum sollte das Bundesgesundheitsministerium möglichst rasch einen Masterplan zur Bekämpfung der Corona-Pandemie ausarbeiten und gemeinsam mit den Ländern abstimmen.“

Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) muss aus Sicht der Länder spätestens zum 23. September mit Auslaufen der Befugnisgrundlagen des § 28a Abs. 7 und Abs. 8 IfSG überarbeitet werden. Den Ländern sollten geeignete gesetzliche Befugnisse eingeräumt werden, um auf das Infektionsgeschehen im Herbst und Winter reagieren und notwendige Infektionsschutzmaßnahmen schnell, effektiv und rechtssicher ergreifen zu können. Die Bundesregierung wird mit dem von allen Ländern getragenen Beschluss aufgefordert, das Gesetzgebungsverfahren zeitnah einzuleiten, unter aktiver Beteiligung der Länder.

Zu den Maßnahmen, mit denen auf das Infektionsgeschehen ab Herbst reagiert werden könnte, gehören insbesondere:

  • die Anordnung einer generellen Maskenpflicht in Innenräumen
  • die Verpflichtung zur Vorlage eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweises (3G/2G-Regelungen) mit entsprechender Zugangsbeschränkung für risikogefährdete Bereiche und Einrichtungen
  • die Verpflichtung zur Erstellung von verbindlichen Infektionsschutzkonzepten


In einem weiteren Beschluss haben sich die Gesundheitsministerinnen und -minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder für die Verlängerung der Coronavirus Surveillance-Verordnung zunächst um ein Jahr bis zum 30. September 2023 ausgesprochen. Mit der Verordnung sind Labore zur Sequenzierung eines bestimmten Anteils an positiven SARS-CoV-2-Proben und Weiterleitung an das Robert-Koch-Institut (RKI) verpflichtet.

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