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Gesundheitsministerkonferenz: Arbeit an der Krankenhausreform gemeinsam rasch fortsetzen – Beschlüsse zu MVZ, E-Rezept, ÖGD-Pakt, Telematik gefasst

29. Januar 2024

Kiel. Die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) der Länder hat heute (29.01.) unter dem Vorsitz Schleswig-Holsteins ihre erste Videokonferenz im Jahr 2024 durchgeführt. Die Vertreterinnen und Vertreter der Länder tauschten sich unter anderem zur geplanten Krankenhausreform mit Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach aus. In der Bund-Länder-Sitzung im November hatte der Bundesgesundheitsminister angekündigt, dass die damals mündlich vorgetragenen Änderungen am Gesetzentwurf in einen neuen Arbeitsentwurf eingepflegt und den Ländern zur Prüfung bis zum 01.12.2023 vorgelegt würden. Da bisher den Ländern jedoch keine überarbeitete Fassung des Arbeitsentwurfs vorliegt, wurde der Bund heute erneut gebeten, den überarbeiteten Gesetzentwurf vorzulegen und zum Stand zu berichten. Der Bundesminister führte mündlich zum Verfahren aus und verwies auf das so genannte Transparenzgesetz, mit dem der Bund beabsichtigt, vor der eigentlichen Krankenhausreform den Krankenhäusern Leistungsgruppen zuzuordnen. Zum Transparenzgesetz wurde im Bundesrat der Vermittlungsausschuss angerufen.

Die Länder sind sich einig, dass die Kliniken in Deutschland rasch Klarheit brauchen, auf welche Planungen sie sich einstellen müssen. Daher sei es wichtig, den inhaltlichen Dialog zur eigentlichen Krankenhausreform schnell wiederaufzunehmen und zu einem Ergebnis zu führen. Dies gilt auch unabhängig davon, dass es auch innerhalb der Länder unterschiedliche Positionen zum sogenannten Transparenzgesetz gibt.

Bundesminister Lauterbach sagte zu, den Ländern den Referentenentwurf zur Krankenhausreform rechtzeitig vor der Kabinettsbefassung auf Bundesebene zur Verfügung zu stellen. Der Zeitpunkt sei jedoch auch abhängig von der Koordinierung innerhalb der Bundesregierung. Zugleich rückte der Bundesminister von der bisherigen Verabredung ab, dass das Gesetz zur Krankenhausreform im Bundesrat zustimmungspflichtig werde.

In der heutigen Videokonferenz wurden zudem Beschlüsse unter anderem zu folgenden Themen gefasst, bzw. tauschten sich die Beteiligten zu folgenden Themen aus:

  • Austausch zur Fortführung der Förderung zur Verbesserung der Krankenhausversorgungsstrukturen über den 31.12.2024 hinaus. Der notwendige Strukturumbau ist unter anderem abhängig von mehreren noch ausstehenden Gesetzen auf Bundesebene – unter anderem Notfallreform und der Krankenhausreform, so ein Länderhinweis. Der Bundesminister betonte, dass Anträge weiterhin gestellt werden können und stellte einen anschließenden Transformationsfonds in Aussicht.
  • In einem Beschluss bitten die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder den Bund, bis zum 29. Februar 2024 den Austausch zur Anschlussfinanzierung des Paktes für den Öffentlichen Gesundheitsdienst einzuleiten. Mit Umlaufbeschluss vom 15.12.2023 haben Bund und Länder gemeinsam den Zwischenbericht zum Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst beschlossen. In Anknüpfung daran ist es nunmehr angezeigt, die auch wörtlich im Pakt angesprochene Verstetigung gemeinsam mit dem Bund voranzutreiben sowie die Finanzierung der Digitalisierung sicherzustellen.
  • In einem Beschluss wird die Bundesregierung aufgefordert, unverzüglich einen Entwurf für ein MVZ-Regulierungsgesetz vorzulegen, welcher inhaltlich dem Maßnahmenkatalog des Bundesratsbeschlusses vom 16.06.2023 (BR-Drucksache 211/23) entspricht.
  • In einem Austausch wurde der Bund gebeten zum Thema Sozialversicherungspflicht im ärztlichen Notdienst sozialversicherungsrechtlicher Anpassungsschritte im kassenärztlichen Bereitschaftsdienst darzustellen, um eine Befreiung von der Sozialversicherungspflicht der teilnehmenden Ärztinnen und Ärzte unter bestimmten Rahmenbedingungen zu ermöglichen. Der Bundesminister legte dar, dass der Bund mit den beteiligten Spitzenorganisationen und dem Bundesarbeitsministerium dazu konstruktiv im Gespräch sei und verwies zudem auf die noch ausstehende Urteilsbegründung eines entsprechenden Gerichtsurteils.
  • In einem Beschluss begrüßen die Länder die flächendeckende Einführung des E-Rezepts. Es reicht aus Sicht der Ministerinnen und Minister sowie der Senatorinnen und Senatoren der Länder jedoch nicht aus, wenn das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) bei Funktionsschwierigkeiten der Praxissoftware auf die vertraglichen Beziehungen der Ärztinnen und Ärzte mit den Softwareherstellern verweist. Vielmehr sollten u.a. Hersteller von Praxisverwaltungssystemen verpflichtet werden, deren durchgehende Funktionsfähigkeit zu gewährleisten. Das BMG wird gebeten, entsprechende rechtliche Regelungen zu prüfen. Zudem wird u.a. um gezieltere Öffentlichkeitsarbeit zur Umstellung gebeten.
  • Beschluss zu Praxisverwaltungssystemen und Telematikinfrastruktur: Die Bund-Länderarbeitsgruppe Digitalisierung im Gesundheitswesen wird beauftragt, die Problematik der Praxisverwaltungssysteme zur Anbindung an die Telematikinfrastruktur zu beraten.
  • Aus Anlass des Sondergutachtens des Sachverständigenrates für Umweltfragen (SRU) „Umwelt und Gesundheit konsequent zusammendenken“ spricht sich die GMK dafür aus, die Gesundheitsdimension des Umweltschutzes sowie die soziale Dimension von Umweltbelastungen stärker als bisher in alle relevanten Politikfelder zu integrieren.
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