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GMK-Vorsitzende Ministerin von der Decken: Krankenhausreform praxistauglich gestalten – ebenfalls dringender Korrekturbedarf beim Bundes-Klinik-Atlas!

29. Mai 2024

Berlin. Vertretende der regierungstragenden Fraktionen, Gesundheitsministerinnen und -minister sowie Gesundheitssenatorinnen der Länder und der Bundesgesundheitsminister tauschten sich heute (29.5.) auf Einladung des Bundesministeriums (BMG) in Berlin zur Krankenhausreform aus. Inhaltlich ging es um die Stellungnahme aller Länder zum Entwurf des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG), die das BMG erbeten, aber im Gesetzesentwurf nicht berücksichtigt hatte. Die Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz Prof. Kerstin von der Decken betont zu dem heutigen Treffen:
„Die Länder fordern weiterhin gemeinsam die Aufnahme ihrer fachlich begründeten Punkte aus der geeinten Stellungnahme, anderenfalls ist die Sicherstellung der Versorgung gefährdet. Wir setzen uns konstruktiv und mit Nachdruck dafür ein, dass die Forderungen nun im parlamentarischen Verfahren Berücksichtigung finden. Dass diese nicht vorher bereits vom Bundesgesundheitsministerium in den Gesetzesentwurf eingearbeitet wurden, ist nicht nachvollziehbar, denn die Situation der Kliniken erfordert jetzt rasches Handeln. Wir brauchen eine praxistaugliche Reform. Diese haben wir bisher nicht. Ich begrüße, dass der Bundesgesundheitsminister angekündigt hat, einzelne Änderungsforderungen der Länder prüfen zu wollen. Darüber hinaus begrüße ich, dass der Bundesgesundheitsminister angekündigt hat, dass die Voraussetzungen für eine Auswirkungsanalyse ab September vorliegen werden. Aber Länder, Kliniken und Patientinnen und Patienten benötigen mehr als nur mündliche Ansagen. Erforderlich ist eine verbindliche Einarbeitung der offenen Punkte in den Gesetzesentwurf, damit wir die gemeinsamen Ziele einer guten und tragfähigen Reform erreichen.“

Zu den Hauptforderungen aller Länder gehört weiterhin eine versorgungssichernde Ausgestaltung der Vergütungssystematik. Dies war ein Kernpunkt der ursprünglichen, gemeinsamen Reformidee. Bisher ist im Gesetzentwurf jedoch weiterhin eine mittelbare Fallzahlabhängigkeit bei der Vergütung enthalten, die nicht dem eigentlichen Prinzip der Vorhaltevergütung entspricht. Die Vergütung der Grund- und Notfallversorgung muss in Teilen unabhängig von der Fallzahl sein, um die Versorgung zu sichern und potentielle Fehlanreize zu beenden. Zudem muss aus Sicht aller Länder eine nachvollziehbare Auswirkungsanalyse vorgelegt werden. „Es ist unverantwortlich, solche weitreichenden Entscheidung zu treffen, ohne die Konsequenzen einmal analysiert und simuliert zu haben“, so Ministerin von der Decken. Außerdem müssen aus Sicht der für die Krankenhausplanung zuständigen Länder beispielsweise vorgesehene Kooperationsmöglichkeiten und Strukturvorgaben flexibler gestaltet werden können, damit bedarfsnotwendige Kliniken ihre Arbeit fortsetzen und Synergien nutzen können. Dies ist insbesondere, aber nicht nur, für die Sicherung der Grund- und Notfallversorgung im ländlichen Raum wichtig. Darüber hinaus sollte auch der Bund, wie in den Eckpunkten vereinbart, finanzielle Verantwortung für die sich aus dem Bundesgesetz ergebenden Umbaukosten durch die Beteiligung am Transformationsfonds übernehmen. Die Länder bereiten derzeit gemeinsame Entschließungs- und Änderungsanträge für das Bundesratsverfahren vor, welche die geeinte gemeinsame Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf erneut aufgreifen werden. Alle Länder unterstützen weiterhin das gemeinsame Vorgehen.

Die Länder nutzten das heutige Treffen außerdem, um dem Bundesminister eine erste gemeinsame Rückmeldung zum Bundes-Klinik-Atlas zu geben, den der Bund kürzlich gestartet hatte. GMK-Vorsitzende Ministerin von der Decken: „Eine erste Umfrage unter den Ländern hat gezeigt, das sich zuvor geäußerte Befürchtungen leider bestätigt haben. Statt einer von allen befürworteten Transparenz gibt es übereinstimmende Rückmeldungen von allen Beteiligten, dass das bisherige Portal – trotz eines Updates – fehlerbehaftet ist“. Beispielsweise entspricht laut vorliegender Rückmeldungen die Systematik des Klinikatlas in Bezug auf Krebserkrankungen nicht dem derzeitigen Kenntnisstand und läuft damit Gefahr, falsche Ergebnisse zu erzeugen. Auch greift der Atlas auf veraltete und somit aus heutiger Sicht nicht mehr aussagefähige Daten zu. Zu den Rückmeldungen gehörten beispielsweise falsche oder fehlende Einordnungen zu Angeboten oder Fachrichtungen der Kliniken. „Die Länder haben daher den Bundesgesundheitsminister aufgefordert, weiterhin vorhandene Fehler innerhalb kürzester Zeit zu beheben, um Patientinnen und Patienten nicht durch Falschinformationen zu gefährden“, so Ministerin von der Decken.

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