TOP: 9.13 Sicherstellung der Finanzierung von Krebsberatungsstellen
Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder fassen folgenden Beschluss:
Die Länder begrüßen die Absicht einer bundesweit einheitlichen Finanzierung von ambulanten Krebsberatungsstellen.
Sie begrüßen weiterhin, dass durch eine Ergänzung des SGB V erste gesetzliche Schritte der Umsetzung erfolgt sind.
Offen ist derzeit die Finanzierung von Beratung mit sozialer Schwerpunktsetzung durch die Gesetzliche Rentenversicherung als wesentlicher Kostenträger.
Vor dem Hintergrund, dass bereits mehrere Länder die Krebsberatungsstellen als freiwillige Leistung finanziell unterstützen, ist eine Mitfinanzierung durch die Länder grundsätzlich sachgerecht.
Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder ersuchen den Bund, den Vorschlag zur Finanzierung von Krebsberatungsstellen durch Gesetzliche Krankenversicherung und Gesetzliche Rentenversicherung gesetzlich auch im SGB VI zu konkretisieren und dabei die Besonderheiten der Mischfinanzierung bei der Gestaltung des Förderverfahrens zu berücksichtigen mit dem Ziel, eine praktikable Ausreichung der Mittel für die Krebsberatungsstellen zu gewährleisten. Dabei sind Regelungen zu treffen, die sicherstellen, dass die Auszahlung von Fördermitteln der Rentenversicherung noch im Jahr 2020 für diejenigen Krebsberatungsstellen beginnt, die bereits eine anteilige Förderung durch die Gesetzliche Krankenversicherung erhalten.