In Anlehnung an den Beschluss der MPK vom 16.02.2022 zur zukünftigen Pandemie-Surveillance von SARS-CoV-2 und anderen potenziell pandemischen Erregern wird das BMG gebeten, zum Umsetzungsstand der Pandemie-Surveillance in Bezug auf den Herbst/Winter 2022/23 zu berichten, da insbesondere im Rahmen der Omikronwelle das Meldesystem an seine Grenzen gestoßen ist.
Die über das gesetzliche Meldewesen hinaus bestehenden weiteren Surveillance-Systeme liefern zusätzlich wichtige Informationen zur Krankheitslast durch akute Atemwegsinfektionen in der Bevölkerung und zur Belastung der intensivmedizinischen Versorgung.
Zur Weiterentwicklung des Managements der Corona-Pandemie und zur Anpassung der Surveillance-Systeme an zukünftige Herausforderungen
Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder halten die Entwicklung eines abgestimmten Surveillance-Systems unter Berücksichtigung bereits erprobter Werkzeuge und Methoden für die Erfassung des durch SARS-CoV-2 verursachten Infektionsgeschehens für notwendig. Ziel soll der Einsatz des weiterentwickelten Surveillance-Systems zu Beginn der nächsten Atemwegsinfektionssaison sein.
Hierbei gilt folgendes zu berücksichtigen:
dass die bestehenden syndromischen und virologischen Surveillance-Systeme zu Atemwegsinfektionen dahingehend weiterentwickelt werden, dass sie ab Herbst 2022 eine auch regional repräsentative Einschätzung der Krankheitslast akuter Atemwegsinfektionen in der Bevölkerung, der ambulanten Versorgung und der stationären Versorgung ermöglichen.
dass geprüft wird, ob und wie eine Stichprobe aus den Meldedaten zur Erhebung von stabilen bzw. weiterführenden Detailinformationen gewonnen werden soll, um auch bei hohen Fallzahlen regional regelhaft aussagekräftige Informationen (z.B. zum Impfstatus) auf Grundlage des bestehenden Meldesystems zu generieren
dass eine Prüfung erfolgt, ob ein bundesweites, vom Meldesystem unabhängiges repräsentatives Panel zur systematischen kontinuierlichen Erhebung von gesundheitsbezogenen Informationen zweckmäßig ist, das sich insbesondere auch zur unterstützenden Surveillance pandemischer Lagen nutzen lässt, und ob dieses bereits im kommenden Winterhalbjahr für die Überwachung der SARS-CoV-2 Infektionsdynamik eingesetzt werden kann.
Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder bitten das BMG einen Vorschlag zu entwickeln, mit den Ländern abzustimmen und bis August 2022 zu erproben. Dabei sind Daten auf regionaler Ebene bereitzustellen, damit das Surveillance-System auch zur Steuerung von Maßnahmen zur Reduzierung des Infektionsgeschehens auf regionaler Ebene genutzt werden kann.
Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder bitten das BMG, auf eine Angleichung der Berichterstattung und Reduktion der Berichtsintensität hinzuwirken.