Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder bitten das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) eindringlich, eine bundeseinheitliche Kernanwendung zum Meldeverfahren für den Infektionsschutz, unter der Berücksichtigung notwendiger Schnittstellen für die bestehenden Softwarestrukturen der Gesundheitsämter, bis spätestens zum 31. August 2022 den Ländern einsatzfähig zur Verfügung zu stellen. Das BMG wird gebeten, umgehend ein entsprechendes Projekt aufzusetzen und einen ersten Piloten der Kernanwendung den Ländern im Juni 2022 vorzustellen. Der bereits vorhandene Beirat für digitale Tools soll beratend eingebunden werden.
Diese Kernanwendung muss dem aktuellen Stand der Technik genügen und mindestens einen automatisierten Abgleich der DEMIS-Meldungen mit den in den Gesundheitsämtern vorliegenden Meldedaten bieten, um eine effiziente Bearbeitung zu ermöglichen. Den Gesundheitsämtern, die dem Beschluss der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder und der Bundeskanzlerin am 16. November 2020 bzgl. der Einführung von SORMAS gefolgt sind, muss eine ausreichende Perspektive über Ende 2022 hinaus gegeben werden, bis das BMG eine Nachfolgelösung der Kernanwendung zur Verfügung stellt. Des Weiteren wird das BMG im Rahmen dieses Projektes gebeten, den Meldeumfang für Infektionserkrankungen an das RKI zu prüfen und neu zu definieren, so dass es den Gesundheitsämtern möglich ist, die Anforderungen des Bundes tagesaktuell zu bearbeiten.