TOP: 15.4 Schnittstelle SGB VIII und SGB V in den Frühen Hilfen
Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder nehmen zur Kenntnis, dass der für 2022 angestrebte Bericht der AOLG an die 95. GMK 2022 erst ein Jahr später der 96. GMK 2023 vorgelegt werden kann.
Bisher wurden intensiv die Themen „Familienhebammen“ und „Babylotsen“ diskutiert. Festgehalten wurde, dass das Aufgabenprofil der Familienhebammen nicht verändert werden soll, aber eine Flexibilisierung der Abrechnungsmöglichkeit für Hebammen wünschenswert wäre, um die Abrechnung sowohl für selbstständige als auch für angestellte Hebammen und Familienhebammen zu ermöglichen. Die Flexibilisierung der Abrechnungsmöglichkeiten wäre ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, um die Lebensverhältnisse und die gesundheitliche Versorgung in den unterschiedlichen Regionen gleichwertiger zu gestalten. Ein Hebammenmangel wird insbesondere in benachteiligten Stadtteilen oder Kommunen festgestellt.
Babylotsen sind ein Scharnier zwischen Gesundheitswesen und anderen sozialen Sicherungssystemen. Für Lotsendienste werden Mittel aus der Bundesstiftung Frühe Hilfen, Landesmittel und kommunale Mittel eingesetzt. Es fehlt bisher an einer übergeordneten Struktur, in der es Geburtskliniken leichter gemacht wird, solche Lotsendienste einzusetzen. Zudem wurden weitere Finanzierungsmöglichkeiten diskutiert.