Beschlüsse
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Beschlüsse der Videokonferenz 27.03.2023
TOP: 5.1 Regulierung von MVZ
Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder fassen folgenden Beschluss:
- Aufgrund des steten Wachstums von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) und den damit verbundenen, insbesondere von investorengetragenen MVZ (iMVZ) ausgehenden, Risiken für eine flächendeckende und das gesamte Behandlungsspektrum abdeckende Versorgung halten die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder eine Regulierung der Gründung und des Betriebs MVZ für erforderlich. Insoweit wird auf die Beschlüsse der 93. GMK vom 30.09.2020, der 94. GMK vom 04./05.11 2021 und der 95. GMK vom 22./23.06.2022 Bezug genommen.
- In Umsetzung der im Rahmen der 95. GMK am 22./23.06.2022 einstimmig angestrebten Bundesrats-Initiative der Länder werden Bayern und Rheinland-Pfalz beauftragt, den anliegenden Entschließungsantrag, welcher inhaltlich auf dem „Eckpunktepapier zur Regulierung von MVZ“ der von der Sonder-Amtschefkonferenz eingesetzten länderoffenen Arbeitsgruppe basiert, für die Länder in den Bundesrat einzubringen.
