Die GMK beschließt einstimmig:
Das BMG wird gebeten, im Infektionsschutzgesetz (IfSG) eine bundeseinheitliche Rechtsgrundlage für die Meldung von Skabies-Erkrankungen in den in § 36 Absatz 1 IfSG genannten Einrichtungen zu schaffen, wie sie bereits für Einrichtungen gemäß
§ 33 IfSG besteht.
Die GMK stellt fest, dass in Deutschland keine Zulassung Ivermectin-haltiger Humanarzneimittel zur Behandlung von Skabies-Ausbrüchen erteilt wurde. Das BMG wird gebeten, mit den zu beteiligenden Einrichtungen und unter Einbeziehung des BfArM die Sicherstellung der Versorgung mit Ivermectin-haltigen Arzneimitteln zur Behandlung von Skabies-Erkrankungen sowie in diesem Fall dessen Erstattung durch die GKV im Rahmen der Ausbruchsbekämpfung zu erörtern. Dabei soll auch geprüft werden, ob die Zulassung für Ivermectin-haltige Arzneimittel erleichtert werden kann, mit dem Ziel, pharmazeutischen Unternehmern die Entscheidung zu erleichtern, eine Zulassung zu erwirken.