Beschlüsse
Beschluss der 89. GMK 29.06.2016 – 30.06.2016
TOP 6.2: Berufsgesetz Osteopathie
Die Gesundheitsministerkonferenz beschließt einstimmig:
Die GMK bittet das BMG, aus Gründen des Patientenschutzes zu prüfen, wie die durch verschiedene Gerichtsurteile entstandene Rechtsunsicherheit im Hinblick auf die Voraussetzungen, Finanzierungs- und Haftungsfragen der osteopathischen Leistungserbringung ausgeräumt werden können. In diesem Zusammenhang ist auch zu prüfen, ob das Berufsbild des Osteopathen einer Reglementierung durch ein eigenes Berufsgesetz bedarf.
