Beschlüsse
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Beschlüsse der GMK 29.06.2016 - 30.06.2016
TOP: 6.2 Berufsgesetz Osteopathie
Die Gesundheitsministerkonferenz beschließt einstimmig:
Die GMK bittet das BMG, aus Gründen des Patientenschutzes zu prüfen, wie die durch verschiedene Gerichtsurteile entstandene Rechtsunsicherheit im Hinblick auf die Voraussetzungen, Finanzierungs- und Haftungsfragen der osteopathischen Leistungserbringung ausgeräumt werden können. In diesem Zusammenhang ist auch zu prüfen, ob das Berufsbild des Osteopathen einer Reglementierung durch ein eigenes Berufsgesetz bedarf.
