Beschlüsse
Beschluss der 91. GMK 20.06.2018 – 21.06.2018
TOP 6.4: Reform des Heilpraktikerwesens
Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder haben mehrheitlich beschlossen:
Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit sehen eine zwingende Reformbedürftigkeit des Heilpraktikerwesens. Der Bund wird gebeten, eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe einzurichten, die eine grundlegende Reform des Heilpraktikerwesens prüft. Das Ergebnis der Prüfung soll bis zur 92. GMK 2019 vorgelegt werden.
