Beschlüsse
Beschluss der 91. GMK 20.06.2018 – 21.06.2018
TOP 10.18: Evaluation der Neuregelung zur substitutionsgestützten Behandlung opioidabhängiger Menschen
Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder haben einstimmig beschlossen:
- Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder begrüßen die mit der Dritten Verordnung zur Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) angestoßene Weiterentwicklung der Substitutionsbehandlung opioidabhängiger Menschen.
- Sie messen der Evaluation der Auswirkungen dieser Neuregelung insbesondere im Hinblick auf die Sicherstellung und Weiterentwicklung dieses etablierten und evidenzbasierten Behandlungsangebots für drogenabhängige Menschen eine zentrale Bedeutung bei.
- Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder bitten das Bundesministerium für Gesundheit, die für Gesundheit zuständigen Landesressorts in die Entwicklung und Begleitung der Evaluation frühzeitig und kontinuierlich einzubeziehen. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die inhaltliche Konkretisierung der zu erhebenden Daten sowie die zu untersuchenden Fragestellungen.
- Es sollten im Rahmen der Evaluation mindestens folgende Fragestellungen besonders in den Blick genommen werden:
- Wie entwickelt sich die Zahl der substituierenden Ärztinnen und Ärzte, auch im Vergleich zur Gesamtzahl der zur Substitution berechtigten Ärztinnen und Ärzte?
- Wie entwickelt sich die Zahl der im Bereich der Substitutionsbehandlung konsiliarisch tätigen Ärztinnen und Ärzte (ohne suchtmedizinische Qualifikation)? Wie viele Substitutionspatienten werden im Durchschnitt konsiliarisch betreut?
- Wie entwickelt sich die Zahl der Substitutionspatienten? Wie entwickelt sich die Zahl der durchschnittlich von einer/einem substituierenden Ärztin/Arzt behandelten Substitutionspatienten, untergliedert nach Ärztinnen und Ärzten mit und ohne suchtmedizinische Qualifikation?
- Wie entwickelt sich die Zahl der sog. Schwerpunktpraxen?
- Wie entwickelt sich die Altersstruktur der substituierenden Ärztinnen und Ärzte?
- Wie entwickeln sich die Zahl und die Dauer der Take-Home-Verschreibungen?
- In welchem Umfang werden Möglichkeiten der Vergabe außerhalb der ärztlichen Praxis, z. B. bei Hausbesuchen, in Pflegeheimen, Rehabilitationseinrichtungen, Apotheken, Krankenhäusern (vgl. § 5 Absatz 10Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung) genutzt?
- Welche neuen Kooperationen bzw. Kooperationsvereinbarungen sind entstanden und wie sind die Erfahrungen?
- Welche Schlüsse können hieraus für die Qualität der Versorgung gezogen werden?
- Welche Versorgungsengpässe sind zu beobachten? Die Auswertung soll landesspezifische Darstellungen beinhalten und der Frage der flächendeckenden Versorgung nachgehen.
- In die Erhebung sollten neben Daten des Substitutionsregisters bei der Bundesopiumstelle auch Daten der Kassenärztlichen Vereinigungen und der Ärztekammern einbezogen werden.
- Darüber hinaus sollte die Evaluation auch die Ebene der substituierenden Ärzte einbinden. Dabei sollten folgende weitergehenden Fragestellungen berücksichtigt werden: Wie beurteilen die beteiligten Ärztinnen und Ärzte die Entwicklungen seit der Änderung der BtMVV. Ergibt sich hieraus weiterer Handlungsbedarf? Die Psychosoziale Betreuung (PSB) ist gemäß den neuen Bestimmungen weiterhin ein wesentlicher Baustein der Substitutionstherapie. Hat sich in der Psychosozialen Begleitung seit Einführung der neuen Bestimmungen etwas verändert und wenn ja: warum? Wie werden die Verfügbarkeit und die Inanspruchnahme beurteilt?
- Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder erklären ihre Bereitschaft, den Evaluationsprozess im Rahmen ihrer Möglichkeiten aktiv zu unterstützen.
