Beschlüsse
Beschluss der 86. GMK 26.06.2013 – 27.06.2013
TOP 5.1: Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes
Die Gesundheitsministerkonferenz beschließt einstimmig:
Der Öffentliche Gesundheitsdienst ist neben der ambulanten und stationären Versorgung die dritte tragende Säule des Gesundheitswesens. Er nimmt bevölkerungsmedizinische Aufgaben wahr und ist sozialkompensatorisch tätig. Die GMK stellt fest, dass die Gewinnung von Ärztinnen und Ärzten für den Öffentlichen Gesundheitsdienst eine zunehmende Herausforderung darstellt. Der Öffentliche Gesundheitsdienst muss für Ärztinnen und Ärzte attraktiver werden. Dafür ist es erforderlich, dass:
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Eine angemessene Bezahlung in Anlehnung an den Tarifvertrag Ärzte sowohl für angestellte als auch für beamtete Ärztinnen und Ärzte realisiert werden kann.
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Fachliche Inhalte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes frühzeitig und angemessen in die ärztliche Ausbildung integriert werden.
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Alle Möglichkeiten genutzt werden, um die Stärken und Kompetenzen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes herauszustellen.
