TOP: 8.2 Periodische Nationale Impfkonferenz unter der Schirmherrschaft der GMK
Die Gesundheitsministerkonferenz hat einstimmig beschlossen:
Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder nehmen den Bericht über die 2. Nationale Impfkonferenz 2011 in Stuttgart zur Kenntnis. Sie stellen zugleich fest, dass die Nationalen Impfkonferenzen die in sie gesetzten Erwartungen in vollem Umfang erfüllt haben. Das zeigen zum einen der Diskussionsentwurf für den Nationalen Impfplan, der unter Berücksichtigung der Ergebnisse der 1. Nationalen Impfkonferenz 2009 von den Ländern unter Federführung von Rheinland-Pfalz erstellt wurde, und zum anderen die in dem Bericht von Baden-Württemberg zusammengefassten Ergebnisse der 2. Nationalen Impfkonferenz.
Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder beschließen daher, Nationale Impfkonferenzen in zweijährigem Rhythmus fortzuführen, damit allen Akteuren kontinuierlich eine geeignete Plattform für die Diskussion und Konsensfindung der Impfziele und Strategien für die Erreichung dieser Ziele zur Verfügung steht.
Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder verständigen sich darauf, die 3. Nationale Impfkonferenz 2013 in Bayern und danach in alphabetischer Reihenfolge der Länder durchzuführen.