Beschlüsse
Beschluss der . 2011
TOP 8.3: Entwurf eines Nationalen Impfplanes
Die Gesundheitsministerkonferenz hat einstimmig beschlossen:
Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder nehmen den auf Grundlage der Ergebnisse der 1. Nationalen Impfkonferenz unter Federführung der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden (AOLG) erstellten Entwurf für einen Nationalen Impfplan zur Kenntnis und danken allen, die an seiner Fertigstellung beteiligt waren.
Die GMK stellt fest:
- Der Nationale Impfplan bietet eine umfassende und übersichtliche Information über die komplexe Organisation des deutschen Impfwesens und schafft Transparenz für die Fachwelt und die interessierte Öffentlichkeit.
- Die in den Teilen A und B formulierten Ziele sind nach Auffassung der GMK geeignet, die gewünschten Verbesserungen im deutschen Impfwesen herbei zu führen.
- Die GMK wird den Nationalen Impfplan öffentlich machen und bittet die AOLG, auf seiner Grundlage die nötigen Gespräche mit den in Deutschland am Impfen beteiligten Akteuren und Institutionen fortzusetzen, um die vorgeschlagenen Maßnahmen zu konkretisieren und gemeinsame Umsetzungsstrategien zu vereinbaren.
- Besonders wichtig ist aus Sicht der GMK das WHO-Ziel der Masern-Elimination bis 2015, dem sich auch Deutschland verpflichtet hat. Das erfordert eine vorrangige Befassung mit diesem Thema. Die GMK bittet alle verantwortlichen Akteure, sich an der Aktualisierung und Umsetzung des Nationalen Programms zur Masern-Elimination zu beteiligen.
Protokollerklärung des Freistaats Bayern:
Bayern weist darauf hin, dass es keine staatlichen Mittel für den in Abschnitt 1.3 Teil C ge-nannten Pool bereitstellen kann.
