Beschlüsse
Beschluss der 86. GMK 26.06.2013 – 27.06.2013
TOP 7.1: Gemeinsame Arbeitsgruppe der GMK und KMK – Konzept für die Errichtung einer länderübergreifenden Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe
Die Gesundheitsministerkonferenz beschließt ohne Gegenstimme:
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Die 86. Konferenz der für das Gesundheitswesen zuständigen Ministerinnen und Minister und Senatorinnen und Senatoren der Länder (GMK) nimmt das vorliegende Konzept der gAG GMK-KMK zur Einrichtung einer länderübergreifenden Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe (akademische Heilberufe und Gesundheitsfachberufe) beim KMK-Sekretariat/Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) und die Ergebnisniederschrift der 80. Sitzung der Arbeitsgruppe „Berufe des Gesundheitswesens“ der AOLG vom 13. Juni 2013 zur Kenntnis. Sie bittet die KMK und die gAG GMK-KMK, die begonnene gemeinsame Arbeit zunächst bis zur Aufnahme der Tätigkeit der Gutachtenstelle auf der Basis der folgenden Beschlüsse fortzusetzen.
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Die 86. Konferenz der für das Gesundheitswesen zuständigen Ministerinnen und Minister und Senatorinnen und Senatoren der Länder (GMK) stimmt der Einrichtung der länderübergreifenden Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe bei der ZAB auf der Basis des vorgelegten Grobkonzepts und der Ergebnisse der 80. Sitzung der Arbeitsgruppe „Berufe des Gesundheitswesens“ der AOLG zu und bittet dazu auch um Zustimmung der KMK zur Einrichtung der länderübergreifenden Gutachtenstelle „Gesundheitsberufe“ beim Sekretariat der KMK/ZAB. Die 86. Konferenz der für das Gesundheitswesen zuständigen Ministerinnen und Minister und Senatorinnen und Senatoren der Länder (GMK) erneuert und bekräftigt ihr Interesse an einer möglichst zeitnahen Aufnahme der Tätigkeit durch die länderübergreifende Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe.
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Die 86. Konferenz der für das Gesundheitswesen zuständigen Ministerinnen und Minister und Senatorinnen und Senatoren der Länder (GMK) beschließt, sich für die Absicherung der Anschubfinanzierung der länderübergreifenden Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe entsprechend ihres jeweiligen Länderanteils nach dem Königsteiner Schlüssel einzusetzen.
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Die Kosten der länderübergreifenden Gutachtenstelle müssen durch die Länderbehörden über die Erhebung von Auslagen möglichst weitgehend refinanzierbar sein. Für das erste Jahr ist eine Anschubfinanzierung nach dem Königsteiner Schlüssel vorgesehen, die einen Auftragsumfang von 3.000 Gutachten pro Jahr ermöglicht. Die ZAB stellt für jeden erledigten Auftrag den tatsächlichen Aufwand der den Auftrag erteilenden Landesbehörde einzelfallbezogen in Rechnung. Die Landesbehörde kann ihrerseits den der ZAB erstatteten Aufwand als Auslagen dem Antragsteller in Rechnung stellen. Die für die Erledigung der einzelnen Aufträge erzielten Einnahmen sind von der ZAB zur Finanzierung des laufenden Betriebs der Gutachtenstelle in den Folgejahren zu verwenden. Soweit höhere Einnahmen-Überschüsse erwirtschaftet werden, als zur Deckung etwaiger Haushaltsrisiken für den laufenden Betrieb der Gutachtenstelle eines Haushaltsjahres erforderlich sind, sind diese an die Länder nach dem Königsteiner Schlüssel auszukehren. Für den Fall, dass während der Pilotphase das Auftragsvolumen von 3.000 Aufträgen pro Jahr im zweiten und dritten Jahr unterschritten wird, so dass der laufende Betrieb der Gutachtenstelle nicht über Gebühren finanziert ist, erfolgt eine Zuschussfinanzierung durch die Länder nach dem Königsteiner Schlüssel. Aufwand, der nicht unmittelbar im Zusammenhang mit der Auftragsbearbeitung steht (z.B. Aufgaben im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit und des unmittelbaren internationalen Austauschs, Gremienarbeit) ist zu vermeiden.
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Die 86. Konferenz der für das Gesundheitswesen zuständigen Ministerinnen und Minister und Senatorinnen und Senatoren der Länder (GMK) begrüßt ausdrücklich den Aufbau einer Datenbank, die sukzessive die individuelle Gutachtenerstellung verringern soll. Sie sieht darin einen wichtigen Schritt zur Verfahrensoptimierung und Kostensenkung und spricht sich deshalb dafür aus, mit der Realisierung dieses Vorhabens noch während der dreijährigen Pilotphase zu beginnen. Sie bittet die gAG GMK-KMK und die AG „Berufe des Gesundheitswesens“, gemeinsam zu klären, was notwendig ist, um unverzüglich eine Situationsanalyse und darauf aufbauend die Erstellung eines entsprechenden Feinkonzepts auf den Weg zu bringen.
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Die 86. Konferenz der für das Gesundheitswesen zuständigen Ministerinnen und Minister und Senatorinnen und Senatoren der Länder (GMK) bittet die FMK, sich an der gAG GMK-KMK zu beteiligen und die Finanzierungs- sowie Refinanzierungsmodalitäten auf der Basis des Königsteiner Schlüssels zu klären.
