Beschlüsse
Beschlüsse der GMK 30.09.2020 - 01.10.2020
TOP: 5.2 Bekämpfung der Corona-Pandemie (Zwischenbilanz und erste Schlussfolgerungen)
Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder fassen folgenden Beschluss:
Die Bewältigung der Corona-Pandemie hat das gesamte Gesundheitswesen in Deutschland und weltweit vor große Herausforderungen gestellt. Die Pandemie traf alle Strukturen des Gesundheitswesens trotz bestehender gesetzlicher Regelungen und – gemessen an den Erfordernissen zu Normalzeiten – guter Ausstattung der Krankenhäuser und der ambulanten Versorger in bisher nicht gekanntem Ausmaß. Die Zusammenarbeit zwischen Bund und den Ländern funktionierte von Anfang an gut und wurde situationsentsprechend intensiviert.
Durch die Erfahrungen der bisherigen Pandemiebewältigung wird weiterer Handlungsbedarf ersichtlich, gleichzeitig werden unter Hochdruck innovativere Verfahren und neue Techniken entwickelt, die bei weiteren Bewältigungsstrategien berücksichtigt werden müssen.
Folgende Bereiche müssen daher dringend weiterhin zügig von Bund und Ländern gemeinsam gestaltet werden:
1. Stationärer Bereich
Die Länder stellen fest, dass im bisherigen Verlauf der Pandemie durch frühzeitige Freilenkung die bereitgestellten Betten in allen Versorgungsstufen für die Erkrankten ausgereicht haben.
Das Krankenhausentlastungsgesetz hat Umsatzeinbußen durch die Freihaltung von Krankenhausbetten abgefedert und die Liquidität der Krankenhäuser abgesichert; es wurde jedoch den unterschiedlichen Kosten der Krankenhäuser verschiedener Versorgungsniveaus nicht ausreichend gerecht. Die jetzt im Krankenhauszukunftsgesetz vorgesehenen Regelungen zur Kompensation von corona-bedingten Erlösausfällen und Mehrkosten orientieren sich stärker an den tatsächlichen Kosten der Krankenhäuser und scheinen gut geeignet zu sein, um die Vorhaltung ausreichender Behandlungskapazitäten für erkrankte COVID 19 Patientinnen und Patienten in diesem Jahr 2020 zu finanzieren. Die finanzielle Kompensation von Erlösausfällen für die ggf. erforderliche Freihaltung von Behandlungskapazitäten in 2021 muss in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen noch geregelt werden.
Grundsätzlich macht die Pandemie deutlich, dass die dauerhafte Vorhaltung von Behandlungskapazitäten wie in einigen anderen Bereichen auch in der Intensivmedizin und in der Infektiologie in den Krankenhausentgelten abgebildet werden muss.
Die Länder unterstützen gesetzliche Regelungen zum Bezugsjahr für den Fixkostendegressionsabschlag. Die Aussetzung zahlreicher elektiver Behandlungen in 2020 darf nicht dazu führen, dass die Krankenhäuser im Jahr 2021 mit einem hohen Abschlag für die Erbringung von mehr Leistungen im Vergleich zum Vorjahr bestraft werden.
Die Länder stellen weiterhin fest, dass es sich in einigen Ländern bewährt hat, im Rahmen einer Koordinationsstruktur für Notfall- bzw. Pandemielagen COVID-Schwerpunktkliniken und Kliniken für die reguläre Versorgung zu benennen. Die Einrichtung von Covid-Schwerpunktkliniken war aber nicht in allen Ländern erforderlich. Die in den Ländern bewährten Konzepte sollten unter Einbeziehung der Reha-Einrichtungen dauerhaft verankert werden.
Zur Steuerung der Patientenflüsse sollte unbedingt ein Monitoring der Belegungszahlen und der freien Kapazitäten in den unterschiedlichen Versorgungsbereichen etabliert werden. Viele Länder haben gute Erfahrungen mit webbasierten Notfallmanagementsystemen, wie zum Beispiel mit dem System IVENA, gemacht, die einen bundesweiten Echtzeit-Überblick über IST-Auslastungen und –Kapazitäten erfüllen können. Es ist zu prüfen, ob dies bundesweit eingesetzt werden und mit dem DIVI Register, das nur die Intensivkapazitäten abbildet, verknüpft werden kann.
Der Engpass in den Krankenhäusern insbesondere im Bereich der Intensivversorgung entsteht durch den Mangel an entsprechend ausgebildetem Personal, er liegt nicht nur bei der Geräteausstattung. Daher besteht die dringende Notwendigkeit, die Ausbildungskapazität und Attraktivität für diesen Arbeitsbereich grundlegend zu erhöhen.
2. Ambulanter Bereich
Die Länder erkennen die Leistungen des ambulanten Bereichs und der Kassenärztlichen Vereinigung in der Pandemiebewältigung an. Es wird jedoch auch die Notwendigkeit gesehen, die ambulante Gesundheitsversorgung besser auf die Anforderungen einer Epidemie/Pandemie vorzubereiten.
Der ambulante Sektor war und ist unverzichtbar für die Bewältigung der COVID-19-Pandemie. Er stellt in der Regel die erste Anlaufstelle für Patientinnen und Patienten dar. Bei der gesamtgesellschaftlichen Aufgabe der Pandemiebewältigung kommt der vertragsärztlichen Versorgung jetzt und auch in Zukunft eine wichtige lenkende Funktion zu. Bei den weiteren Überlegungen muss auch die Vertragszahnärztliche Versorgung einbezogen werden.
Die Einrichtung von COVID Schwerpunktpraxen bzw. die Zertifizierung einzelner Praxen als „infektiologische“ Zentren hat sich in einigen Ländern bewährt. Die Partner der Selbstverwaltung in den Ländern (vor Ort) werden gebeten, zügig Kriterien hinsichtlich der Ausstattung und der Ausbildung des Personals erstellen. Die Abrechnungsmöglichkeit der erbrachten Leistungen muss entsprechend angepasst werden.
Nicht nur während der epidemischen Ausbreitung von Infektionskrankheiten, sondern auch im Regelbetrieb sehen die Länder es als notwendig an, die Versorgung durch telemedizinische Angebote zu stärken bzw. aufrecht zu erhalten. Zugleich sind die sichere Vernetzung von Praxen und die Nutzbarkeit von e-Dokumenten zu fördern. Um die Datensicherheit zu gewährleisten sind eine entsprechende technische Ausstattung und verbindliche rechtliche Regelungen notwendig. Telemedizinische Angebote sollten dafür angemessen honoriert werden.
Neben der telemedizinischen Fernversorgung sind aufsuchende Angebote unbedingt aufzubauen und zu fördern. Dafür sind auch Regelungen zu finden, die die Delegation und Substitution von ärztlichen Leistungen unter der Maßgabe der Versorgungsverantwortung in einer Hand an entsprechend qualifiziertes medizinisches Personal ermöglichen.
Um die Auswirkungen von Praxisschließungen in Bezug auf die regionale Versorgungslage besser kompensieren zu können, sollten zentrale Strukturen zur Patientensteuerung über die 116/117 weiter ausgebaut werden. Es ist sicherzustellen, dass den Kassenärztlichen Vereinigungen die für eine Steuerung der Patientinnen und Patienten notwendigen Informationen wie Öffnungs- und Urlaubszeiten der Praxen sowie Informationen über das Leistungsspektrum der Praxen und Ambulanzen vorliegen.
Um die Versorgung von Risikogruppen mit Medikamenten zu sichern, wie z.B. Patientinnen und Patienten mit chronischen Erkrankungen, die routinemäßig bestimmte Arzneimittel einnehmen müssen, sollten neue Techniken geprüft und ein entsprechender Bericht vorgelegt werden, der Bericht sollte auch die Möglichkeiten eines elektronischen Rezeptes sowie eines Dauer-Rezeptes beispielsweise für Chroniker/innen mit in den Blick nehmen.
Um das Infektionsrisiko in der ambulanten Versorgung zu verringern, sollte mindestens für den Fall einer Pandemie dauerhaft eine elektronische Krankschreibung ohne unmittelbaren Patientenkontakt ermöglicht werden.
Die Einrichtung von COVID Testzentren hat sich aus Sicht der Länder insbesondere für symptomlose Personen bewährt, um die ambulanten Praxen zu entlasten.
Um in zeitkritischen Pandemiesituationen nicht zusätzliche personelle Ressourcen für die Leistungsabrechnung verwenden zu müssen, sollen die Anspruchsgrundlagen für Tests auf die einer Pandemie zugrundeliegende Infektionskrankheit sowie die jeweiligen Abrechnungswege vereinfacht und vereinheitlicht werden.
Anpassungsbedarf bundesrechtlicher Vorgaben besteht in der vertragsärztlichen Versorgung für eine bessere Vorbereitung der Versorgungsstrukturen auf Pandemiesituationen.
In Abstimmung zwischen Bund, Ländern und Selbstverwaltung sollte der Sicherstellungsauftrag der Kassenärztlichen Vereinigungen im SGB V dahingehend konkretisiert bzw. erweitert werden, dass diese auch zu Maßnahmen berechtigt und verpflichtet sind, die der angemessenen Vorbereitung der vertragsärztlichen Versorgungsstrukturen sowie ihrer eigenen Funktionsfähigkeit während krisenhafter Versorgungslagen, wie etwa einer Pandemie oder epidemischen Lagen von nationaler oder regionaler Tragweite, dienen.
Zudem sollten im SGB V für solche Sicherstellungsmaßnahmen konkrete Finanzierungsregelungen getroffen werden, die insbesondere auch Vorbereitungsmaßnahmen vor Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite einschließen. Die durch das COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz erfolgte Neufassung von § 105 Abs. 3 SGB V, der die Finanzierung der zusätzlichen Kosten für außerordentliche Maßnahmen den Krankenkassen auferlegt, kann dabei als Hinweis gesehen werden, dass der Bundesgesetzgeber die Kostenlast der Krisenbekämpfung, und damit grundsätzlich auch der Vorbereitung, zumindest nicht ausschließlich den Kassenärztlichen Vereinigungen auferlegen möchte.
3. Öffentlicher Gesundheitsdienst (ÖGD)
Der Erfolg im Krisenmanagement während der ersten Welle ist vor allem auf die Arbeit der Gesundheitsämter zurückzuführen. Um solche Aufgaben künftig bewältigen zu können, muss der ÖGD dringend nachhaltig und entsprechend seiner Bedeutung im Krisenfall gestärkt werden. Das Konjunkturpaket „Pakt für den öffentlichen Gesundheitsdienst“ zur Stärkung des ÖGD wird von den Ländern sehr begrüßt. In diesem Rahmen soll das ÖGD-Personal zukünftig in der Gesundheitspersonalrechnung des Statistischen Bundesamtes erfasst werden. Die weitere, landesspezifische Umsetzung wird zwischen Bund, Ländern und Kommunalvertretungen abgestimmt.
Das BMG Förderprogramm zur technischen und digitalen Aufrüstung des ÖGD wird von den Ländern begrüßt. Es muss schnellstmöglich zur Umsetzung gelangen.
Insgesamt muss die Attraktivität des ÖGD gesteigert werden und eine bessere unbefristete Personalbesetzung erreicht werden. Um die Honorierung der Amtsärztinnen und -ärzte an die der in anderen Bereichen tätigen Ärztinnen und Ärzte anzugleichen, wünschen die Länder eine tarifrechtliche Verankerung des Gehalts für den amtsärztlichen Bereich im TDL entsprechend dem des Marburger Bundes.
Außerdem bitten die Länder den Bund zu prüfen, ob im Bundes-Infektionsschutzgesetz Koordinierungspflichten der Landesbehörden in Krisenfällen angesiedelt werden könnten, die in einer Mittelbehörde im Sinne von Landesgesundheitsämtern etabliert werden könnte.
Zur Kostentragung durch die GKV für vom ÖGD veranlasste Testungen auf SARS-CoV-2 wurden durch das BMG verschiedene, teilweise überlappende Regelungen geschaffen. Diese sollten vereinfacht und gebündelt werden; im Hinblick auf künftige Regelungen für epidemische Lagen nationaler Tragweite sollte von vornherein auf eine unbürokratische Umsetzung geachtet werden.
Der Bund wird gebeten, künftig regelmäßig Übungen des ÖGD mit einem infektiologischen Szenario zu koordinieren.
4. Langzeitpflege
Die Länder stellen fest, dass ältere und pflegebedürftige Menschen aufgrund ihrer besonderen Vulnerabilität in besonderem Maße schutzbedürftig sind. Ein großer Teil der schweren Krankheitsverläufe und Todesfälle ist in den stationären Pflegeeinrichtungen zu verzeichnen, dort liegt die Letalität der Bewohnerinnen und Bewohner weit über dem Bevölkerungsdurchschnitt.
Die Unterstützung der Pflegeeinrichtungen bei Infektionsprävention und Ausbruchsmanagement muss daher eine der obersten Prioritäten für die Gesundheitsämter haben. Dies setzt effiziente Kommunikationsstrukturen zwischen den Einrichtungen, dem öffentlichen Gesundheitsdienst und den Heimaufsichtsbehörden, die Vereinheitlichung von Verfahren sowie Transparenz hinsichtlich der geltenden Regelungen und Empfehlungen voraus.
Zur Gewährleistung der pflegerischen Versorgung und des Infektionsschutzes in den Pflegeinrichtungen ist eine prioritäre Versorgung mit persönlicher Schutzausrüstung durch gesicherte Beschaffungswege (vgl. 5.) und verbindliche Vorgaben zur Bevorratung sicherzustellen.
Im Hinblick auf die Prävention und die Eindämmung von Infektionsgeschehen sind sowohl präventive als auch anlassbezogene Testungen von Pflegebedürftigen und deren Kontaktpersonen von entscheidender Bedeutung. Bund und Länder sind angehalten, die Finanzierung von Testungen sicherzustellen und in Absprache mit den zuständigen Kassenärztlichen Vereinigungen, Laboranbietern und Verbänden der Pflege Rahmenbedingungen für einen schnellen und unbürokratischen Zugang zu Testungen zu schaffen.
Die Kontaktbeschränkungen stellen für die Pflegebedürftigen und deren Angehörige eine besondere psychosoziale Belastung dar. Um der sozialen Isolation vorzubeugen sind Pflegeanbieter, Kostenträger, öffentlicher Gesundheitsdienst und der Gesetzgeber aufgerufen, geeignete organisatorische und technische Maßnahmen zu entwickeln und umzusetzen. Insbesondere gilt es, die Vermeidung jeder Form von widerrechtlich freiheitsentziehenden Maßnahmen sicherzustellen.
Die Pandemie hatte und hat immer noch unmittelbare Auswirkungen auf die Altenhilfe. Um strukturelle Defizite, auch in der Arbeit der Krisenstäbe und Zusammenarbeit der verschiedenen Institutionen (Gesundheitsämter, Heimaufsichten etc.) zu erkennen und zu beheben, wird eine Analyse der Auswirkungen der Pandemie auf die Lage in der Altenhilfe, insbesondere die Auswirkungen auf die ambulante und stationäre Pflege unter Einbeziehung aller relevanten Akteure für notwendig erachtet. Folgende Punkte sollten insbesondere Berücksichtigung finden
- Notwendigkeit zur Änderung/Ergänzung rechtlicher Vorgaben auf Bundes- und/oder Landesebene)
- Analyse bestehender Schulungskonzepte und Vorgaben (z.B. RKI, BzGA, BMG, etc.) und Bearbeitung und Anpassung auf die Erfordernisse der Altenhilfe.
Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder schlagen eine offene Bund-Länder-Arbeitsgruppe vor, die zur nächsten GMK einen Bericht vorlegt.
5. Persönliche Schutzausrüstung (PSA) nachhaltig sicherstellen
Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder begrüßen die im Konjunkturpaket vorgesehene Etablierung einer strategischen Bevorratung von PSA. Die Länder fordern den Bund auf, einen entsprechenden Rechtsrahmen für eine zentrale Beschaffung vorzulegen. Die Notwendigkeit der landesspezifischen Bevorratung bleibt davon unbenommen.
Die Verantwortlichkeiten und die Finanzierung für das Vorhalten von PSA im ambulanten Bereich müssen zwischen Bund, Ländern, Ländern und KBV rechtssicher geregelt sein.
Daneben sollten die Lieferketten für PSA, medizinische Geräte usw. durch Vorverträge sichergestellt werden und nationale bzw. EU-weite Produktionskapazitäten relevanter Produkte gefördert werden.
Die Länder fordern einen gemeinsamen Prüfauftrag mit dem Bund, wie parallel zum Aufbau einer strategischen Reserve und einer inländischen Produktion auch der Aufbau einer nationalen IT gestützten Logistikstruktur und einer Prüfinfrastruktur für PSA gelingen kann.
Die von verschiedenen Ländern bereits erarbeiteten Konzepte der Bevorratung können in eine solches Gesamtkonzept einfließen. Insbesondere muss es den Ländern unbenommen sein, eigene Wege bei der Schaffung einer strategischen Reserve zu gehen und an einer eventuellen Bund-Länder-Beschaffung nicht teilzunehmen.
Die Verantwortlichkeit der Krankenhäuser, niedergelassenen Ärzte und anderer Einrichtungen im Rahmen des nationalen Pandemieplanes und der Pandemiepläne der Länder, selbst PSA vorzuhalten, wird durch die Schaffung einer strategischen Bevorratung nicht berührt.
6. Psychosoziale Versorgung
Pandemische Lagen gehen mit großen psychosozialen Herausforderungen und Stressoren einher.
In der Pandemie kommt es neben somatischen Erkrankungen vermehrt zu psychosozialen Belastungen wie Ängsten und Depressionssymptomen in der Bevölkerung. Mit einer verzögerten Zunahme der Symptombelastung und des subjektiven Leidens bis hin zur Suizidalität muss gerechnet werden.
Psychosoziale- und Suchthilfesysteme müssen funktionsfähig gehalten und in Bezug auf Corona-assoziierte Bedarfe und Behandlungskontinuitäten gestärkt werden. Auch über die pandemische Phase hinaus wird ein erhöhter Bedarf bestehen. Menschen mit psychischen Erkrankungen und Suchterkrankungen stellen eine hochvulnerable Gruppe für pandemiebedingte Störungen dar.
Individuelle psychiatrische, psychosomatische und (BY) psychosoziale Unterstützung und weiterer Beratungsangebote mittels alternativer und moderner Versorgungsformen über Video, Telefon oder Online auch in der Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie sowie der Gerontopsychiatrie müssen zur Unterstützung von psychisch Erkrankten oder Belasteten und ihren Angehörigen auf- und ausgebaut werden.
Dazu fordern die Länder den Bund auf, die technische Ausstattung von Therapiepraxen und Institutsambulanzen zur Durchführung von Video-, Telefon-, oder Onlinesprechstunden zu fördern und eine Abrechnung zu ermöglichen. Die Entwicklung von ergänzenden Online-Formaten in der Suchthilfe und bei den Sozialpsychiatrischen Diensten ist zu fördern.
Das reguläre Angebot für die Patientinnen und Patienten, die ambulant psychosoziale Beratung und Versorgung in Anspruch nehmen können, muss auch unter Bedingungen eines möglichen Lockdowns aufrechterhalten werden.
Psychosoziale Versorgung sollte grundsätzlich als notwendige Einrichtung des Gesundheitswesens in Pandemielagen berücksichtigt werden.
Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder sind sich einig, dass gerade Frauen auf vielen Ebenen durch die mit der Pandemiebekämpfung verbundenen Maßnahmen des Lockdowns besonders betroffen waren. Schwangerschaft, Schwangerschaftsabbruch und Geburt sind besondere Lebenslagen, die in jeder Situation der Gesundheitsversorgung mitgedacht und berücksichtigt werden müssen. Die erforderlichen medizinischen und psychosozialen Strukturen müssen entsprechend vorgehalten werden.
7. Förderung der Impfstoffforschung
Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder begrüßen die Unterstützung der weltweiten Impfstoffentwicklung über die internationale Coalition for Epidemic Preparedness Innovations (CEPI) und die Bereitstellung von Impfstoffen, über die Globale Allianz für Impfstoffe und Immunisierung (GAVI) durch die Bundesregierung.
Deutschland verfügt über beachtliche pharmazeutische Produktionskapazitäten. Die Länder unterstützten ebenso wie die Bundesregierung die Impfstoffhersteller dabei, eine schnelle Steigerung der Produktion in Deutschland vorzubereiten. Vorverträge mit der Gewährung von Abnahmegarantien oder der Zahlung einer „prepardness free“ für die Vorhaltung von Produktionskapazitäten können eine solche Unterstützung darstellen.
Grundsätzlich sollten nationale oder EU-weite Herstellungs- und Abfüllkapazitäten von Impfstoffen sichergestellt werden. Die Durchführung klinischer Studien in Deutschland soll gefördert werden.
8. IT-Lösungen
Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder begrüßen die beschleunigte Weiterentwicklung des für die Gesundheitsämter und Landesstellen bereits kostenfrei zur Verfügung stehenden Meldesystems für Infektionskrankheiten (SurvNet) hin zu einer durchgängigen elektronischen Informationsverarbeitung, dem Deutschen Elektronischen Melde- und Informationssystem für Infektionskrankheiten gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG).
Der reibungslose Datenaustausch zwischen Ärztinnen und Ärzten an verschiedenen Orten (Arztpraxen, Drive-In, Walk-In, Flughäfen, Bahnhöfen etc.), Laboren und Bürgerinnen und Bürgern soll schnell und unkompliziert ermöglicht werden. Es sind Schnittstellen zu Symptomtagebüchern, zur Kontaktpersonenverfolgung sowie zu Meldesystemen über Intensivbetten herzustellen.
Die Digitalisierung im Öffentlichen Gesundheitsdienst entlastet die Gesundheitsämter von fehleranfälligen Routinen und die Meldung von Infektionszahlen per Fax, E-Mail oder Telefon wird ersetzt.
Die Länder unterstützen die Initiative des BMG zur Sicherstellung der Interoperabilität der Gesundheitsbehörden auf landes-, Bundes- und letztlich Europaebene. Das vom Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung (HZI) entwickelte länderübergreifende Lösungskonzept zur Kontaktpersonennachverfolgung (SORMAS) ist dafür ein gutes Beispiel. Es wird in einer baldigen Entwicklungsstufe die volle Synchronisierung mit der bestehenden IfSG-Meldesoftware ermöglichen. Unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen werden personenidentifizierende Daten lokal gespeichert, epidemiologische Daten aber aggregiert und anonymisiert zentral beim IT-Dienstleister des Bundes (ITZBund). Eine Verknüpfung von Fällen und Kontaktpersonen über die Grenzen der Landkreise und kreisfreien Städte hinaus wird möglich sein und damit die Effizienz der infektionsepidemiologischen Arbeit deutlich erhöhen.
Für den Austausch zwischen Bund und Ländern ist eine Kommunikationsplattform einzurichten, die über geplante Weiterentwicklungen und deren zeitliche Bereitstellung informiert und gleichermaßen den digitalen Erfahrungsaustausch und Diskussionsprozess ermöglicht.
9. Weitere Maßnahmen einer nachhaltigen Pandemiebekämpfung
Die klinische und ambulante Versorgung mit Arzneimitteln war während der Pandemie in Deutschland jederzeit gesichert. Es kam aber zu besorgniserregenden Engpässen in verschiedenen Bereichen. Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder sehen die dringende Notwendigkeit die nationale Versorgung mit relevanten Arzneimitteln sicherzustellen. Dazu muss vor allem der Monopolisierung der Wirkstoffherstellung entgegengewirkt und der Pharmastandort Deutschland und EU für eine heimische Arzneimittelherstellung gestärkt werden.
Die Beschaffung und Logistik von Medizinprodukten und Arzneimitteln zwischen Bund und Ländern sollte besser abgestimmt werden.
Aus den aktuellen Erfahrungen der Pandemiebekämpfung heraus sehen die Länder die Notwendigkeit, die allgemeine Gesundheitskompetenz der Bevölkerung zu erhöhen. Das Portal gesund.bund.de bietet dafür eine gute Grundlage. Hierüber können kurzfristig relevante Gesundheitsinformationen z. B. per SMS, Messengerdiensten, Mail oder App an die Bevölkerung vermittelt werden.
10 .Pandemiebezogene Kommunikationsanforderungen in Bezug auf Menschen mit Migrationshintergrund
Es ist notwendig, die Pandemie bezogene Kommunikation mit migrantischen Com-munities bundesweit hinsichtlich Effektivität und Verbesserungspotenzialen zu analysieren und daraus Handlungsansätze für zielgruppengerechte Präventions-, Kommunikations- und Informationsstrategien in Bezug auf Menschen mit Migrationshintergrund als standardisierte Handlungsempfehlungen insbesondere im Bereich des öffentlichen Gesundheitsdienstes zu entwickeln.
11. Pandemiebezogene Anforderungen für Menschen mit Handicap
Die besonderen Bedürfnisse der Menschen mit Handicap im Rahmen der Pandemiebewältigung und Kommunikation müssen stets berücksichtigt werden.
12. Neuartige Lösungsansätze mitdenken („Thinking outside the box“)
Neue Infektionskrankheiten erfordern neue Herangehensweisen. Diese können IT-Lösungen, z. B. den Einsatz von Robotik oder Anwendungen mit Künstlicher Intelligenz (KI) in der Patientenversorgung sowie Big Data beinhalten. Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder bitten die Bund-Länder-Arbeitsgruppe Digitalisierung im Gesundheitswesen zu klären, inwieweit konkrete Fragestellungen dort bereits bearbeitet werden oder dort behandelt werden können. Ein Bericht soll zur GMK 2021 vorliegen.
