Beschlüsse
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Beschlüsse der GMK 30.09.2020 - 01.10.2020
TOP: 6.4 Probleme und Hindernisse bezüglich der Etablierung verbindlicher, bundesweiter Screening-Untersuchungen auf multiresistente Krankenhauserreger im ambulanten und stationären Bereich
Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder fassen folgenden Beschluss:
- Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder nehmen den Sachstandsbericht der AG Infektionsschutz zur Identifizierung von Problemen und Hindernissen bezüglich der Etablierung verbindlicher, bundesweiter Screening-Untersuchungen auf multiresistente Krankenhauserreger (MRE) im ambulanten und stationären Bereich zustimmend zur Kenntnis.
- Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder stellen fest, dass aufgrund des Berichts weiterer Handlungsbedarf besteht.
- Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder halten es für erforderlich, dass die verfügbaren Daten der Antibiotika-Resistenz-Surveillance (ARS), Daten aus Surveillance-Studien zur Häufigkeit verschiedener MRE sowie Daten zu Carbapenem-resistenten Erregern zur Bewertung der Gesamtsituation aufbereitet und ausgewertet werden. Sie erneuern ihre Bitte an das BMG, das RKI zu beauftragen, eine solche Auswertung vorzunehmen und die Ergebnisse den Ländern zur Verfügung zu stellen.
- Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder stellen fest, dass die geltenden Regelungen zur Kostenübernahme für Screeninguntersuchungen im ambulanten und stationären Sektor weiterhin unbefriedigend sind. Das BMG wird gebeten, bei den Partnern der Selbstverwaltung darauf hinzuwirken, dass für ambulante Screeninguntersuchungen, unabhängig von einem vorangegangenen Krankenhausaufenthalt, eine Kostentragung gewährleistet wird. Für prästationäre sowie stationäre Screeninguntersuchungen sollte ebenfalls eine adäquate Kostentragung, z.B. durch Aufnahme in die DRG`s, gesichert werden, insbesondere sollten neben dem präoperativen Screening auch für Screeninguntersuchungen bei anderen nicht mit Operationen verbundenen Aufnahmen in das Krankenhaus eine Kostentragung erfolgen.
