Beschlüsse
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Beschlüsse der GMK 30.09.2020 - 01.10.2020
TOP: 8.2 Informationen über Einrichtungen zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen
Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder fassen folgenden Beschluss:
- Die mit Ergänzung des § 13 Abs. 3 Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) erfolgte Verpflichtung der Bundesärztekammer zur Veröffentlichung und monatlichen Aktualisierung einer Liste der ambulanten und stationären Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, sollte dazu beitragen, die Informationslage für Betroffene zu verbessern.
- Nachdem die Liste der Bundesärztekammer seit über einem Jahr monatlich aktualisiert worden ist, ist festzustellen, dass die mit § 13 Abs. 3 SchKG angestrebte Verbesserung der Information bei Weitem nicht erreicht wurde. Der Grundgedanke, dass Ärztinnen, Ärzte und Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, sich bei der Bundesärztekammer um Aufnahme in die Liste bemühen, ist auf diese Weise nicht zu realisieren. Aus Sicht der GMK sind hier grundlegende Nachbesserungen erforderlich.
- Die GMK bittet deshalb das BMG, den Ländern zu berichten, welche Aktivitäten bisher unternommen wurden bzw. welche Maßnahmen geplant sind, um bundesweit
- darauf hinzuwirken, dass mehr Ärztinnen und Ärzte sich registrieren lassen,
- die Informationen über Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, quantitativ und qualitativ zu verbessern.
