Beschlüsse
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Beschlüsse der GMK 30.09.2020 - 01.10.2020
TOP: 8.4 Umsetzung der Zahnärztlichen Approbationsordnung
Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder fassen folgenden Beschluss:
- Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit stimmen überein, dass der Staatsvertrag über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen im Hinblick auf die Kompetenzen des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen (IMPP) zur Erstellung von Prüfungsfragen für die zahnärztliche Prüfung einer zeitnahen Änderung bedarf. Bei Änderung des Staatsvertrages sollen alle weiteren absehbaren Änderungen, wie die Approbationsordnung für Ärztinnen und Ärzte sowie die Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und -therapeuten berücksichtigt werden.
- Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit stellen zur Übergangsregelung des § 134 ZApprO n.F. fest, dass erste Zulassungen zu den Prüfungen für den Zweiten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung gemäß § 2 Absatz 2 Nr. 2 ZApprO n.F. bereits ab dem 10. Juli 2022 zu erfolgen haben.
- Rheinland-Pfalz wird als rechtsaufsichtsführendes (Sitz-) Land über das IMPP gebeten, die Änderung des Staatsvertrages schnellstmöglich federführend zu initiieren und zu begleiten.
