Beschlüsse
Beschlüsse der GMK 30.09.2020 - 01.10.2020
TOP: 9.6 Transparenz und Zulassungsvoraussetzungen bei der Trägerschaft von medizinischen Versorgungszentren und Arztpraxen bei juristischen Personen
Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder fassen folgenden Beschluss:
- Zur Steigerung der Transparenz für die Patientinnen und Patienten sollen die Träger von Medizinischen Versorgungszentren verpflichtet werden, ihre Trägerschaft in geeigneter Weise kenntlich zu machen. Die GMK bittet das BMG, folgende Rechtsänderung umzusetzen:
„§ 95 Abs. 3 SGB V wird folgender Satz angefügt:
Das medizinische Versorgungszentrum ist verpflichtet, auf dem Praxisschild seine Trägerschaft und die Rechtsform in geeigneter Weise auszuweisen.“
2. Die GMK bittet das BMG, in § 95 SGB V zusätzlich aufzunehmen, dass die Zulassung von medizinischen Versorgungszentren, die von zugelassenen Trägern gegründet wurden, auf den jeweiligen KV-Bezirk, in dem der Träger seinen Sitz hat, und in der fachärztlichen Versorgung auf einen Anteil von 25 Prozent der Ärzte einer Facharztgruppe begrenzt wird. Ausnahmen hierzu kann der Zulassungsausschuss im Einzelfall aus Gründen der vertragsärztlichen Versorgung festlegen.
