Beschlüsse
Beschlüsse der GMK 30.09.2020 - 01.10.2020
TOP: 9.10 Suizidprävention im Alter
Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder fassen folgenden Beschluss:
- Die für Gesundheit zuständigen Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren der Länder betonen die Bedeutung der Gesundheitsförderung und Prävention der psychischen Gesundheit auch im hohen Alter.
Sie beobachten mit Sorge die steigende Anzahl der Sterbeziffer aufgrund von Selbsttötung und Selbstschädigung im Alter ab 60 Jahren, insbesondere bei pflegebedürftigen Menschen, und erkennen zugleich, dass das Gesundheitswesen eine zentrale Rolle einnimmt in Hinblick auf das Erkennen, die Versorgung und Dokumentation.
2. Sie nehmen wahr, dass Suizidprävention, Krisenhilfe und weitere therapeutische Angebote im deutschen Gesundheitswesen aber auch niederschwellige Angebote zur Steigerung der Lebensqualität für ältere Menschen erweitert werden müssen. Präventive Maßnahmen sind dabei an der Sensibilisierung des Themas und der Identifizierung von betroffenen Menschen ausgerichtet.
Weiterhin erkennen die für Gesundheit zuständigen Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren der Länder, dass das Suizidrisiko im Alter erhöht ist, wenn die Betroffenen suchterkrankt sind oder an einer depressiven Störung leiden. Deshalb müssen entsprechende Stellen, wie Drogen- und Suchtfachstellen, Fachstellen für Suchtprävention bzw. Depressionsnetzwerke mit dem Fokus auf ältere Menschen ausgeweitet und gestärkt werden und dafür die Voraussetzungen geschaffen werden.
3. Die für Gesundheit zuständigen Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren der Länder stellen fest, dass medizinisches Personal, Pflegefachkräfte und (pflegende-) Angehörige geschult werden müssen, um die seelische Gesundheit von pflegebedürftigen Menschen zu steigern und Signale einer Suizidgefährdung frühzeitig zu erkennen, und stellen Entlastungsangebote für die Pflegenden zur Verfügung.
4. Die für Gesundheit zuständigen Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren der Länder bitten das Bundesministerium für Gesundheit, eine Expertise in Auftrag zu geben, um die Erhebung von Daten, u.a. Suizidalität im Alter (im Pflegekontext, regionaler Verteilung), Angebotsstrukturen und Vernetzung von notwendigen Akteurinnen und Akteuren unter Berücksichtigung des Datenschutzes, zu ermöglichen.
5. Das Bundesministerium für Gesundheit wird gebeten, die zu erwartenden Ergebnisse des Forschungsprojektes „Suizidprävention in Deutschland – Aktueller Stand und Perspektiven“, mit dem das Nationale Programm für Deutschland (NaSPro) und die Deutsche Akademie für Suizidprävention (DASP) beauftragt wurden, auszuwerten und Handlungsempfehlungen zu erarbeiten.
6. Zudem wird das Bundesministerium für Gesundheit gebeten, die Versorgungsforschung für das Themenfeld gezielt zu fördern und einen entsprechenden Etat einzurichten.
7. Ebenso bemühen sich die für Gesundheit zuständigen Ministerinnen und Minister, die Senatorinnen und Senatoren der Länder um eine Sensibilisierung, Entstigmatisierung und der Psychoedukation der Thematik in der Gesellschaft.
