Beschlüsse
Beschlüsse der GMK 16.06.2021
TOP: 5.2 Handlungsfelder für die Nachsorge bei Personen mit Post-COVID-Syndrom
Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder haben folgenden Beschluss einstimmig gefasst:
Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder betonen nicht nur die zentrale Rolle der Akutbehandlung von COVID-19-Patientinnen und -Patienten, sondern sehen auch den zunehmenden Bedarf an Nachsorge und Rehabilitation für Personen mit Post-COVID-Syndrom. Sie setzen sich für eine Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen hinsichtlich der Bedürfnisse der Betroffenen ein.
Für die Entwicklung eines Nationalen Aktionsplans „Post-COVID-Syndrom“ bittet die GMK das BMG eine Auftaktkonferenz mit relevanten Akteurinnen und Akteuren zu organisieren. Ziel der Konferenz ist es, die Akteurinnen und Akteure zu sensibilisieren und zusammenzubringen. Um ein Gesamtbild über das „Long-COVID-Syndrom“ zu erhalten, sollen weitere Arbeitsschritte und Vertiefungen in Teilbereichen abgestimmt werden. Mögliche Themengebiete eines Aktionsplans sind dabei:
- Information von Ärztekammern, Kassenärztlichen Vereinigungen und Berufsverbänden von Haus- und Fachärztinnen und -ärzten und Vertretungen der therapeutischen und betreuenden Berufe wie z. B. Physio- und Ergotherapeut/-innen, Logopäden, Psychologinnen/Psychologen sowie der Pflege über das Krankheitsbild und mögliche Nachsorge- und Rehabilitationsbedarfe;
- Information der gesetzlichen Krankenkassen, Renten- und Unfallversicherungsträger sowie der Medizinischen Dienste und deren mit Leistungsanträgen befasstes Personal über die möglichen Rehabilitationsbedarfe bei Post-COVID-Syndrom;
- Vernetzung und Bekanntmachung der bereits bestehenden Angebote gemeinsam mit den Vertreterinnen und Vertretern der ärztlichen Selbstverwaltung;
- Information der Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften sowie ihrer Mitglieder für das neue Krankheitsbild Post-COVID-Syndrom und Nutzung der Instrumente der beruflichen Wiedereingliederung;
- gezielte Unterstützung und Förderung von Neugründungen im Bereich der Selbsthilfe bei Post-COVID-Syndrom durch die für Förderungen von Selbsthilfegruppen zuständigen staatlichen und nicht - staatlichen Stellen
- Unterstützung des Aufbaus und Betriebs von spezialisierten Behandlungsstrukturen (interdisziplinäre Post-COVID-Ambulanzen);
- Aufbau eines institutionalisierten Netzwerks zur Bündelung und Vernetzung bisheriger und zukünftiger Forschungstätigkeiten
Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder bitten das BMBF sowie die Wissenschaftsministerinnen und Wissenschaftsminister der Länder, die weitere Forschung in Bezug auf das Post-COVID-Syndrom zu stärken und zu forcieren und sich für die Einrichtung von Post-COVID-Ambulanzen an möglichst allen Hochschulklinika zur weiteren Erforschung des Krankheitsbildes einzusetzen.
