Beschlüsse
Beschluss der 94. GMK 16.06.2021
TOP 5.4: Corona-Impfzentren – Finanzierung der Leistung Dokumentation, Aufbewahrung und Auskunftserteilung nach § 630d BGB bzw. DSGVO
Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder haben folgenden Beschluss einstimmig gefasst:
Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder nehmen zur Kenntnis, dass die Patientenakten der in den Impfzentren sowie durch die an den Impfzentren angesiedelten mobilen Impfteams geimpften Personen nach Beendigung der Tätigkeit der Impfzentren bzw. der mobilen Teams gemäß § 630 f BGB mindestens zehn Jahre lang aufgehoben werden müssen. Patientinnen und Patienten haben zudem gemäß DSGVO in Bezug auf ihre erhobenen Daten einen Auskunftsanspruch.
Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder sind sich darin einig, dass die Dokumentation gemäß § 630 f BGB sowie die Auskunftserteilung gemäß DSGVO gesetzliche Leistungen der ärztlichen Behandlung sind und daher die Finanzmittel für diese Leistung gemäß § 7 CoronaImpfV durch den Bund teilweise erstattet werden müssen.
