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Beschlüsse der GMK 16.06.2021
TOP: 7.3 Flexible Stellenbesetzung und praktikabler Stellennachweis im Rahmen des Paktes für den ÖGD
Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder stellen fest, dass hinsichtlich der Schaffung der ersten 1.500 durch den Pakt für den ÖGD aus Bundesmitteln über die vertikale Umsatzsteuerverteilung finanzier-ten Stellen in 2021 teilweise deutliche Fortschritte erreicht wurden. In verschiedenen Ländern sind jedoch durch die Ablehnung von Stellenbesetzungen durch die zustän-digen kommunalen Behörden ohne eine dauerhafte Finanzierungszusage über das Jahr 2026 hinaus schon bei der Umsetzung dieses ersten Stellenkontingents Prob-leme aufgetreten. Darüber hinaus sind für die Gesamtheit der Länder bezüglich der weiteren 3.500 ab 2022 zu schaffenden Stellen noch erheblichere Schwierigkeiten in der Umsetzung zu erwarten. Beide Entwicklungen erfordern kurzfristig eine möglichst flexible und praktikable Auslegung der Vorgaben des Paktes für den ÖGD.
Vor diesem Hintergrund haben die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Se-natoren für Gesundheit der Länder folgenden Beschluss mehrheitlich gefasst:
1. Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder stellen fest, dass eine Besetzung der 3.500 Stellen ausschließlich ent-sprechend der im Pakt vereinbarten jährlichen Mittelzuflüsse des Bundes im Rahmen der vertikalen Umsatzsteuerverteilung erfolgen kann. Der Pakt für den ÖGD selbst enthält keine zeitliche Vorgabe, bis wann die Besetzung dieser Stel-len erfolgen muss. Daher ist es geboten, dass die Länder die Besetzung der Stellen gestaffelt über die Jahre 2022 bis 2026 sicherstellen. Der Bund wird ge-beten, einer Umsetzung des Paktes in dieser Form zuzustimmen.
2. Die für Gesundheit zuständigen Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren der Länder verweisen auf die unterschiedlichen Verwaltungsstruktu-ren des ÖGD in den Ländern. Dies führt zu unterschiedlichen Verfahrensabläu-fen und zeitlichen Abfolgen bei der Schaffung von Stellen. Insbesondere die For-derung des Paktes für den ÖGD nach einer Schaffung sämtlicher 3.500 Stellen bis Ende 2022 ist haushaltsrechtlich nur schwierig umsetzbar. Aus Sicht der Länder ist es ausreichend, wenn bis Ende 2022 ein Ausbringen von Stellen im Umfang der Finanzierungstranchen für die jeweiligen Jahre bis 2026 durch Ver-waltungsvereinbarungen zwischen den Ländern und den kommunalen Spitzen-verbänden für kommunale Stellen oder Verwaltungsvereinbarungen, die direkt zwischen dem Land und der Kommunalen Ebene geschlossen werden, entspre-chende verbindliche Absichtserklärungen des Haushaltsgesetzgebers in den je-weiligen Haushaltsgesetzen der Länder für staatliche Stellen verabschiedet wer-den. Der Bund wird gebeten, einer Umsetzung des Paktes in dieser Form zuzu-stimmen.
3. Im Rahmen des Paktes für den ÖGD stellt der Bund den Ländern Finanzhilfen von insgesamt 3,1 Mrd. Euro für die Schaffung von insgesamt 5.000 neuen Voll-zeitstellen in den Gesundheitsbehörden zur Verfügung. Diese Finanzhilfen sind auf die Jahre 2021 bis 2026 zeitlich limitiert. Die für Gesundheit zuständigen Mi-nisterinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren der Länder stellen fest, dass das vom Pakt verfolgte Ziel – unbefristete Vollzeitstellen in den Gesund-heitsbehörden zu schaffen – nur dann erreicht werden kann, wenn zwischen Bund, Ländern und kommunalen Aufgabenträgern eine gemeinsame Perspektive auf die Verantwortung für die dauerhafte Finanzierung entwickelt werden kann. Bis zur Klärung der Frage der dauerhaften Finanzierungsverantwortung braucht es die Möglichkeit zur flexiblen Gestaltung. Aus diesem Grund sollen im Rahmen des Paktes geschaffene Stellen bis einschließlich 2024 übergangsweise auch be-fristet ausgewiesen werden können, die für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 entfristet werden müssen, um in diesen Jahren aus dem Pakt weiter finanziert werden zu können. Der Bund wird gebeten, einer Umsetzung des Paktes in die-ser Form zuzustimmen.
