Beschlüsse
Beschluss der 94. GMK 16.06.2021
TOP 10.2: Schaffung von rechtlichen Grundlagen für ein Zentralregister/Abgleichregister Mehrfachanträge
Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder haben folgenden Beschluss einstimmig gefasst:
- Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder nehmen zur Kenntnis, dass die gemeinsame Arbeitsgruppe GMK-KMK die rechtlichen Grundlagen für die Errichtung eines Zentralregisters/Abgleichregisters Mehrfachanträge bei der Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe bei der ZAB bislang aus unterschiedlichen Gründen noch nicht weiter klären konnte.
- Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder nehmen ebenfalls zur Kenntnis, dass sich in der Zwischenzeit im Rahmen der Folgenabschätzung weitere Aspekte ergeben haben, die vor einer Auftragserledigung näher zu prüfen sind. Hierzu zählen insbesondere neue Erkenntnisse, dass der benannte Bedarf eventuell nicht in dem Ausmaß vorhanden ist, dass er den Aufwand und die Kostenfolgen rechtfertigen würde, die Vorbereitungen in Zusammenhang mit dem Onlinezugangsgesetz, aus denen sich neue Erkenntnisse zur Lösung der Problematik ergeben könnten, und fehlendes Personal sowie noch ungelöste Rechtsfragen.
- Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder stellen den Auftrag an die gemeinsame Arbeitsgruppe GMK-KMK bis auf Weiteres zurück und bitten die Arbeitsgruppe „Berufe des Gesundheitswesens“, zunächst Überlegungen weiterzuverfolgen, aus denen sich Synergieeffekte ergeben können (Digitalisierung von Verwaltungsleistungen).
