Beschlüsse
Beschlüsse der GMK 16.06.2021
TOP: 10.7 Ausgleichsfonds zur Finanzierung der Pflegeausbildung: Umgang mit Negativzinsen
Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder haben folgenden Beschluss einstimmig gefasst:
Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder bitten den Bund, § 33 Absatz 5 Pflegeberufegesetz (PflBG) dahingehend zu ändern, dass ein neuer Satz 2 eingefügt wird.
„Alternativ können die Direkteinzahlung nach Absatz 1 Nr. 3 oder 4 quartalsweise erfolgen, sofern die Liquidität des Fonds sichergestellt ist und Einvernehmen mit den Landesverbänden der sozialen Pflegeversicherung besteht.“ Satz 2 wird Satz 3, Satz 3 wird Satz 4.“
Ergänzend werden in § 13 Absatz 2 Satz 1 Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung (PflAFinV) nach dem Komma die Wörter „erstmals am 30. November 2019“ durch die Wörter „sofern die Ländern nicht von der Möglichkeit des § 33 Abs. 5 Satz 2 (neu) Gebrauch machen“ ersetzt.
