Beschlüsse
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Beschlüsse der GMK 16.06.2021
TOP: 12.3 Schnittstelle SGB VIII und SGB V in den Frühen Hilfen
Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder haben folgenden Beschluss einstimmig gefasst:
Die GMK bittet die AOLG eine länderoffene Arbeitsgruppe unter Einbeziehung der AGJF und der zuständigen Bundesministerien einzurichten, die insbesondere folgende Regelungsbedarfe an der Schnittstelle von SGB V und SGB VIII bearbeitet sowie entsprechende Vorschläge für verbindliche Regelungen an der Schnittstelle von Jugendhilfe und Gesundheitswesen aufnimmt:
- Für integrierte Frühe Hilfen ist es sinnvoll, Leistungen aus einer Hand anzubieten. Gegenwärtig ist es aber nicht möglich, dass Träger der Frühen Hilfen sowohl Hebammenleistungen als auch weitergehende sozialpädagogische Hilfen anbieten, da die medizinischen Leistungen angestellter Familienhebammen den Trägern von den Krankenkassen nicht erstattet werden. Durch eine entsprechende geeignete gesetzliche Grundlage sollte dies ermöglicht werden. Alternativ könnte geprüft werden, ob bei der Weiterentwicklung des Leistungskatalogs für Hebammen und andere Leistungserbringer diese Leistungen als Komplexleistung verschiedener Sozialleistungsträger finanziert werden können.
- Um Kindern einen guten Start ins Leben zu ermöglichen, beginnen Geburts- und Kinderkliniken, die Anamnese bei der Aufnahme von Müttern und Kindern um sozialmedizinische Fragen zu erweitern, um dann die (werdenden) Eltern mit spezifischen psychosozialen Belastungen nach Bedarfsklärung in psychosoziale Unterstützungsangebote überzuleiten (Lotsensysteme). Diese Dienste werden bisher über die Bundesstiftung Frühe Hilfen, Landeszuwendungen, Mittel der Jugendämter und Spendenmitteln finanziert. Die Förderung aus Landesmitteln kann dabei zur Verstetigung der Angebote beitragen. Es gilt zu prüfen, ob diese sozialmedizinischen und sozialpädiatrischen Leistungen mittel- und langfristig als Aufgabe der Krankenhäuser gesetzlich abgesichert werden können.
Die AOLG wird gebeten, über das Ergebnis der Arbeitsgruppe bis zur 95. GMK zu berichten.
