Beschlüsse
Beschlüsse der Sonder-GMK 04.11.2021 - 05.11.2021
TOP: 3 Zukunft der Nationalen Impf- und Teststrategie – Schutz vulnerabler Gruppen
Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder haben folgenden Beschluss einstimmig gefasst:
Der seit Ende September beobachtete Trend der rasanten Zunahme der Neuinfektionen wurde in den letzten Wochen in fast allen Altersgruppen sichtbar und das auf einem deutlich höheren Niveau als im Vorjahr. Auch wenn besonders junge Menschen und Kinder betroffen sind, so sind dennoch auch vermehrt Ausbrüche in medizinischen Einrichtungen sowie in Alten- und Pflegeheimen zu verzeichnen.
Zahlreiche wissenschaftliche Studien belegen die höhere Schutzwirkung von Auffrischimpfungen durch die Optimierung der Grundimmunität vor einer COVID-19-Infektion. Solle es dennoch zu einer Infektion kommen, bieten sie einen gesteigerten Schutz vor einem schweren Krankheitsverlauf und führen gleichzeitig zu einer niedrigeren Virenlast und damit zu einer geringen Infektiosität. Inzwischen werden bis zu 160.000 Auffrischimpfungen täglich verabreicht und bereits von insgesamt 2,53 Mio. Menschen in Anspruch genommen.
Um einen hohen Schutz in Pflegeeinrichtungen in Herbst und Winter zu gewähren und dort gleichzeitig weiterhin soziale Kontakte zu ermöglichen, sind neben einer hohen Impfquote der Pflegebedürftigen und des Personals angemessene Testkonzepte angezeigt, die bereits in vielen Einrichtungen umgesetzt werden.
Es zeigt sich, dass der Schutz der älteren Menschen und hier besonders der Menschen, die in Alten- und Pflegeheimen leben, weiter Priorität haben muss.
Zum Schutz der Pflegebedürftigen in den Einrichtungen fassen die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Gesundheit folgenden Beschluss als Schutzrahmen vulnerabler Gruppen in den anstehenden Herbst- und Wintermonaten:
- Bund und Länder betonen gemeinsam, dass Auffrischimpfungen vorangetrieben und zeitnah durchgeführt werden müssen. Dies gilt insbesondere für die von Beschlüssen der Gesundheitsministerkonferenz erfassten Personengruppen, wobei vor allem Alten- und Pflegeheime in den Fokus zu nehmen sind.
- Bund und Länder gehen davon aus, dass Auffrischimpfungen zeitnah und flächendeckend durch die niedergelassene Ärzteschaft angeboten und weiter in die Regelversorgung überführt werden. Zur Sicherstellung des Impfangebots kommen gemäß dem GMK-Beschluss vom 28. Juni 2021 ergänzende staatliche Impfangebote, insbesondere mobile Impfteams zum Einsatz, die von den Ländern koordiniert werden.
- Besonders sollten ältere Personen, Menschen mit Vorerkrankungen und medizinisches und pflegerisches Personal sechs Monate nach der Zweitimpfung eine Auffrischimpfung erhalten. Ergänzend können im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten und nach ärztlicher Beurteilung und Entscheidung Auffrischimpfungen grundsätzlich allen Personen angeboten werden, die diese nach Ablauf von sechs Monaten nach Abschluss der ersten Impfserie wünschen.
- Der Bund wird die Geltungsdauer der Coronavirus-Impfverordnung zeitnah bis Ende April verlängern, sowie die Fortgeltung des § 130 SGB IV prüfen, und sich damit weiterhin an der Finanzierung der staatlichen Impfangebote beteiligen.
- Umfassende Testkonzepte für Personal, Besucher und Bewohner von Pflegeinrichtungen sind in den kommenden Monaten weiter unverzichtbar. Pflegeeinrichtungen werden in Herbst und Winter 2021/2022 verpflichtet, einrichtungsbezogene Testkonzepte umzusetzen. Der Bund wird die Rechtsgrundlage (COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordung) so anpassen, dass die Länder, unter Berücksichtigung des Infektionsgeschehens auch für geimpfte oder genesene Personen eine Testpflicht zum Betreten von diesen Einrichtungen verordnen können. Soweit geimpfte oder genesene Personen einer Testpflicht unterliegen, wird der Anspruch auf kostenlose Tests nach § 4 a TestV erweitert.
- Der Bund wird in diesem Sinne eine Anpassung der Teststrategie vornehmen und wird die derzeit geltende Finanzierungsgrundlage für Sach- und Personalkosten über Herbst und Winter verlängern. Der Bund wird aufgefordert, eine Rechtsgrundlage für eine generelle Auskunftspflicht von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern über ihren Impf- und Genesenenstatus gegenüber ihrem Arbeitgeber zu schaffen.
- Der Bund wird gebeten, eine Rechtsgrundlage dafür zu schaffen, dass die Pflegeeinrichtungen auch ohne Anlass und regelmäßig im Sinne eines Monitorings verpflichtet sind, den zuständigen Behörden Daten und Auskünfte zu den durchgeführten Testungen und zu den Impfquoten der Beschäftigten sowie der Bewohnerinnen und Bewohner zu übermitteln.
