Beschlüsse
Beschlüsse der Sonder-GMK 04.11.2021 - 05.11.2021
TOP: 4 Erkenntnisse aus der Corona-Pandemie nutzen
Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder haben folgenden Beschluss einstimmig gefasst:
Die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) hat mit Beschluss vom 30.09.2020 eine Zwischenbilanz und erste Schlussfolgerungen aus der Bekämpfung der Corona-Pandemie gezogen. Seit diesem Beschluss gab es weitere Phasen der Pandemie, insbesondere die zweite, dritte und vierte pandemische Welle, aber auch neuere Entwicklungen wie die seit Ende Dezember 2020 zur Verfügung stehenden COVID-19-Schutzimpfungen und den Start der Nationalen Impfstrategie.
Es gilt nun, diese Entwicklungen aus Sicht der Gesundheitsressorts der Länder sorgfältig zu analysieren, um die bestmöglichen Erkenntnisse aus der Corona-Pandemie zu gewinnen und zu nutzen.
Vor diesem Hintergrund fassen die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder folgenden Beschluss:
- Föderalismus stärken:
Das föderale System des öffentlichen Gesundheitsschutzes hat sich gerade in der Corona-Pandemie dem Grunde nach bewährt. Es gab in Deutschland immer wieder ein divergierendes Pandemiegeschehen in den einzelnen Ländern mit Unterschieden bei den Inzidenzen und der Auslastung der Krankenhaus-kapazitäten. Der föderale Staatsaufbau und die aufgabenadäquate Verteilung der Kompetenzen auf Bund, Länder und Kommunen im Bereich des Gesundheits- und Infektionsschutzes haben dafür gesorgt, dass länderspezifische Regelungen die regional abweichenden Gegebenheiten, wie zum Beispiel lokale Ausbruchsgeschehen oder ungleiche Strukturen im stationären und ambulanten Bereich, berücksichtigen und zum Ausgleich bringen konnten. Die Corona-Pandemie hat gezeigt, dass es wichtig und richtig ist, die Entscheidungsprozesse bei der Bekämpfung der Pandemie zum Zwecke des öffentlichen Gesundheitsschutzes in erster Linie den Ländern und Kommunen zu überantworten und die Handlungsspielräume vor Ort zu nutzen. Zugleich hat sich im Rahmen der Pandemie gezeigt, dass es sinnvoll sein kann, das Infektionsschutzgesetz um Regelungen zu ergänzen, die ein bundeseinheitliches Handeln bei einer bundesweiten Krisensituation vorsehen und eine Koordination zwischen Bund und Ländern sowie den Ländern untereinander vorsehen. Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder werden sich auch zukünftig dafür einsetzen, die Kompetenzen der Länder im Bereich des öffentlichen Gesundheitsschutzes und der Pandemiebekämpfung zu bewahren und zu stärken.
- Impfschutz weiter ausbauen:
Die gemeinsame Impfkampagne von Bund und Ländern ist ein voller Erfolg und stellt einen entscheidenden Schritt zur Beendigung der Pandemie dar. Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder sind sich einig, dass für die Aufrechterhaltung und den Ausbau des erreichten Impfschutzes der Bevölkerung sowohl die Impfquote weiterhin kontinuierlich erhöht als auch die Auffrischungsimpfungen ausgeweitet werden müssen. Neben den Impfangeboten im Rahmen der Regelversorgung können staatliche und kommunale Impfangebote mit dem Schwerpunkt auf mobilen Impfteams, mit niedrigschwelligen Impfangeboten sowie Maßnahmen zur Erhöhung der Impfbereitschaft ergänzend dazu beitragen, den Impfschutz der Bevölkerung weiter zu stärken. Auf die Möglichkeit einer zeitgleichen Influenza-Schutzimpfung wird besonders hingewiesen.
- Krankenhäuser personell und finanziell optimal aufstellen:
Die Krankenhäuser haben sehr rasch und höchst effektiv ihre Versorgungsstrukturen auf die überraschende Corona-Pandemie umgestellt und seither durch den Einsatz der Krankenhäuser und das Engagement der Beschäftigten in den Einrichtungen eine drohende Überlastung des Gesundheitswesens abgewendet. Sie haben die Voraussetzungen dafür geschaffen, um die stationäre Versorgung zu jedem Zeitpunkt der Pandemie bestmöglich zu gewährleisten. Der menschliche Faktor gerade auch in der Pflege in den Krankenhäusern hat sich dabei als ein zentraler Baustein bei der Bewältigung der Pandemie erwiesen. Daneben hat sich gezeigt, dass das bisherige Finanzierungssystem den Anforderungen an die Krankenhäuser als kritische Infrastruktur staatlicher Daseinsvorsorge nicht gerecht wird.
Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder bekräftigen daher ihre Forderung, die Finanzierung der Krankenhäuser auf eine nachhaltige und tragfähige Grundlage zu stellen. Dies macht eine grundlegende Überarbeitung des DRG-Systems unter Beteiligung der Länder vor allem zur Berücksichtigung von Vorhaltekosten erforderlich. Zudem müssen vom Krankenhaus ergriffene Maßnahmen zur Entlastung des Pflegepersonals besser finanziert werden.
- Pflege größer denken:
Jetzt ist die Zeit, Pflege größer zu denken. Die Corona-Pandemie hat offenbart, dass die Alten- und Pflegeeinrichtungen ebenso wie die Krankenhäuser zu den besonders vulnerablen Einrichtungen zählen, die unsere besondere Aufmerksamkeit und den notwendigen Schutz verdienen. Die Pflege- und Betreuungskräfte und das gesamte Personal in den Einrichtungen haben gerade während der Pandemie Herausragendes geleistet. Dafür gebührt ihnen besonderer Dank. Eines der zentralen Themen für die GMK ist daher die Attraktivität des Pflegeberufs weiterhin zu steigern sowie insbesondere die Arbeitsbedingungen in der Pflege weiter zu verbessern. Der im Rahmen der Konzertierten Aktion Pflege begonnene Prozess ist konsequent weiterzuführen. Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder sind sich einig, dass die Entlohnung der Pflege- und Betreuungskräfte in den Alten- und Pflegeeinrichtungen ebenso wie den Krankenhäusern weiter zu erhöhen und die Rahmenbedingungen für eine gute Pflege, etwa durch eine Übertragung weiterer verantwortungsvoller Aufgaben auf die Pflegefachkräfte, stetig zu verbessern sind. Nur so lassen sich ausreichend Fachkräfte gewinnen, um eine gute pflegerische Versorgung auch in Zukunft zu gewährleisten.
- Ambulante Versorgung als stabilisierendes Rückgrat:
Die ambulante ärztliche Versorgung hat wesentlich zur erfolgreichen Bekämpfung der Pandemie beigetragen: Neun von zehn COVID-19-Patienten wurden und werden durch niedergelassene Vertragsärzte und medizinische Fachangestellte behandelt. Der Erfolg der Test- sowie Impfkampagnen ist in hohem Maße auf die massive und nachhaltige Unterstützung des ambulanten ärztlichen Sektors zurückzuführen.
Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder betonen erneut, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen in die Lage versetzt werden sollen, künftig auch Maßnahmen zur Vorbereitung der ambulanten Versorgungsstrukturen auf epidemische und pandemische Herausforderungen ergreifen zu können. Hierzu soll der Sicherstellungsauftrag der Kassenärztlichen Vereinigungen in § 75 Abs. 1 SGB V bzw. § 105 SGB V erweitert sowie konkretisiert werden. Dabei sind auch konkrete Finanzierungsregelungen zu treffen.
- Notfallreform fortführen:
Sektorenverbindende Gesundheitspolitik und Gesundheitsstrukturen sind durch die Pandemie wichtiger denn je geworden. Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder weisen nochmals auf die Erforderlichkeit der Fortführung der Notfallreform durch den Bund hin, um eine bessere Steuerung der Patientenströme in die richtige Versorgungsebene (ambulante Leistungserbringer, Ärztlicher Bereitschaftsdienst einschließlich ÄBD-Zentralen oder der Notaufnahme in den Krankenhäusern) zu gewährleisten. Funktionierende und der Bevölkerung vertraute Steuerungsinstrumente, wie kooperierende Bereitschaftspraxen und Notfallambulanzen, eine technische Verzahnung der Rufnummern 116117 und 112 ebenso wie softwaregestützte Ersteinschätzungsverfahren, sind auch mit Blick auf künftige epidemische oder pandemische Lagen unverzichtbar. Aufbauend auf den Erkenntnissen von Pilotprojekten bieten kooperative Strukturen die Möglichkeit zu einer effizienten sektorenübergreifenden Notfallversorgung.
- ÖGD-Pakt als Meilenstein:
Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder bekräftigen die Ziele des Paktes für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD). Bereits im laufenden Jahr werden deutschlandweit 1.500 unbefristete Vollzeitstellen für den ÖGD aus Mitteln des Länderfinanzausgleichs geschaffen und bis Jahresende aller Voraussicht nach besetzt. Weitere 3.500 Stellen sind im Rahmen des gemeinsam vereinbarten Zeitplans zu schaffen. Der ÖGD wird hierdurch insgesamt nachhaltig aufgestellt und für zukünftige Herausforderungen deutlich besser gewappnet sein. Durch die Mittel für die Digitalisierung, die durch den Pakt für den ÖGD bereitgestellt werden, kann der ÖGD technisch aufgerüstet und für die Abwehr künftiger Gesundheitsgefahren optimiert werden. Hierdurch können Arbeitsabläufe effizienter umgesetzt werden.
- Versorgungssicherheit und Lieferketten gewährleisten:
Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder betonen, dass der fortwährende Bezug und die Bevorratung von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA), medizinischem Material und Medikamenten für die tägliche Arbeit der Bedarfsträger unerlässlich ist. Die Corona-Pandemie hat eindrucksvoll aufgezeigt, wie schnell Lieferketten zusammenbrechen können und wie schwierig es sein kann, bei erhöhter weltweiter Nachfrage entsprechendes Material zu bekommen. Die GMK weist auf die herausragende Bedeutung von nationalen bzw. europäischen Produktionsstandorten vor allem für PSA und für Wirkstoffe zur Herstellung von Medikamenten sowie Impfstoffen hin. Nur auf diese Weise kann die Versorgung bei zukünftigen Pandemien jederzeit sichergestellt werden. Sie begrüßt die Einrichtung der Nationalen Reserve Gesundheitsschutz (NRGS) und bittet die Planungen eng mit den Ländern abzustimmen. Die Pandemie hat gezeigt, dass es bei Vergaben öffentlicher Auftraggeber im Interesse der Versorgungssicherheit notwendig ist, den Aspekt der Regionalität zu berücksichtigen sowie dringliche Beschaffungen schneller und gleichzeitig rechtssicherer durchführen zu können.
- Bürokratische Anforderungen im Gesundheitswesen reduzieren:
Die GMK betont, dass zur Bewältigung der Corona-Pandemie pragmatische Lösungen notwendig sind, um schnell und wirksam auf die pandemischen Herausforderungen reagieren zu können. Beispielsweise haben die Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Entlastung der Leistungserbringer von bürokratischen Anforderungen beigetragen, wie etwa in den Bereichen der Qualitätssicherungsdokumentation oder bei der Verordnung veranlasster Leistungen. Ärztinnen und Ärzte sowie Pflegekräfte haben dadurch mehr Zeit für die Versorgung der Patientinnen und Patienten. Die weitere Entlastung des ärztlichen, aber auch des pflegerischen Personals von unnötigen bürokratischen Belastungen bleibt von großer Bedeutung. Das BMG und der G-BA werden daher um Prüfung gebeten, ob und inwieweit Dokumentations- und Nachweispflichten abgebaut und zu getroffene Maßnahmen der Entbürokratisierung verstetigt werden können. Die Möglichkeiten der Digitalisierung sind konsequent auch für Zwecke des Bürokratieabbaus zu nutzen.
- Gesundheitsdaten nutzen und Digitalisierung vorantreiben:
Digitalisierung und Innovation sind der Motor für eine weitere Stärkung des Gesundheitswesens in Deutschland. Digitale Tools und die Nutzung vor allem von Gesundheitsdaten, aber auch der Robotik und der Künstlichen Intelligenz bieten ein großes Potential, die medizinische und pflegerische Versorgung für die Patientinnen und Patienten weiter zu verbessern und pandemiefest zu machen. Patientenschutz darf nicht durch Datenschutz ausgespielt werden. Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder begrüßen es daher, dass sich der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen mit seinem Gutachten „Digitalisierung für Gesundheit“ intensiv mit dem Thema beschäftigt hat und befürworten grundsätzlich dessen Ergebnisse. Die Bund-Länder Arbeitsgruppe Digitalisierung im Gesundheitswesen wird entsprechend dem Beschluss der Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder der 93. GMK („thinking outside the box“) gebeten, der 95. GMK einen Bericht über einen zukunftsweisenden Einsatz von Gesundheitsdaten vorzulegen und Ansatzpunkte für eine künftige Gesundheitsdaten- und Digitalisierungsstrategie im Gesundheitssektor zu identifizieren, insbesondere welche Maßnahmen Bund und Länder gemeinsam vorantreiben sollen.
