Beschlüsse
Beschlüsse der Sonder-GMK 04.11.2021 - 05.11.2021
TOP: 8 Stärkung des Belegarztwesens
Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder haben folgenden Beschluss einstimmig gefasst:
1. Die GMK konstatiert, dass trotz vielfältiger gesetzgeberischer Maßnahmen in den letzten Jahrzehnten leider nach wie vor Hemmnisse beim Übergang zwischen ambulantem und stationärem Sektor bestehen. Geeignete Organisationsmodelle, die zum Abbau dieser Hindernisse beitragen, sind daher noch immer von großer Bedeutung. Das Belegarztwesen gilt seit jeher als ein effektives und gut funktionierendes Beispiel sektorenübergreifender bzw. intersektoraler Versorgung, das den Übergang von ambulanter zu stationärer Versorgung vereinfacht und dazu beiträgt, bestehende Übergangshemmnisse zu minimieren. Die GMK nimmt daher die seit Jahren sinkende Zahl belegärztlich tätiger Leistungserbringer mit Sorge zur Kenntnis.
2. Die GMK fordert das Bundesministerium für Gesundheit vor diesem Hintergrund auf, die Angemessenheit der Vergütung belegärztlicher Leistungen nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) zu überprüfen und zu verbessern.
3. Die GMK fordert das Bundesministerium für Gesundheit zudem auf, sich in einem ersten Schritt für eine Anhebung der in § 18 Abs. 3 Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) festgelegten Höhe der Entgelte einzusetzen, die Krankenhäuser mit Belegbetten für die von Belegärzten mit Honorarverträgen behandelten Belegpatientinnen und -patienten abrechnen dürfen.
4. Die GMK bittet das BMG zu prüfen, ob die Rahmenbedingungen des Belegarztwesens auch in übrigen Bereichen verbessert werden können.
