Beschlüsse
Beschlüsse der Sonder-GMK 04.11.2021 - 05.11.2021
TOP: 10 Ausgleichszahlungen für Krankenhäuser
Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder haben folgenden Beschluss einstimmig gefasst:
Trotz der Erfolge der Impfkampagne sehen die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder die Entwicklung in den Krankenhäusern und speziell auf den Intensivstationen mit Sorge. Der aktuell deutlich steigenden Inzidenz folgt in zeitlichem Abstand eine ebenfalls steigende Zahl von intensivmedizinischen Krankenhausbehandlungen von COVID-19-Erkrankten, die in der Mehrheit nicht vollständig geimpft waren. Die Zahl der freien High-Care-Intensivbetten ist zusätzlich vielerorts durch Personalengpässe gesunken. Um die intensivmedizinische Versorgung sicher zu stellen, ist in einigen Krankenhäusern schon derzeit wieder eine Verschiebung von elektiven Eingriffen erforderlich, weitere Kliniken werden dem in Kürze folgen müssen. Eine solche Maßnahme ist durch eine gezielte finanzielle Ausgleichsregelung zu flankieren.
Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder bitten deshalb das Bundesministerium für Gesundheit, umgehend eine gesetzliche Grundlage für Ausgleichs- oder Aufschlagszahlungen für alle stationär aufgenommenen Covid-19-Patienten rückwirkend zum 1. November 2021 zu schaffen und sonstige entlastende Maßnahmen zu reaktivieren.
In diesem Zuge bitten sie das BMG zu prüfen, ob Kinderkliniken, die an der Kindernot-fallversorgung teilnehmen, durch Freihalten von Behandlungskapazitäten bei zuletzt sehr hohen Inzidenzen und gleichzeitigem saisonalen Anstieg der RSV-Infektionen (Respiratorische Synzytial-Virus-Infektionen) von Kindern und Jugendlichen auch bereits in der Stufe nach § 21 Abs. 1a Nummer 1 KHG berücksichtigt werden können.
