Beschlüsse
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Beschlüsse der Videokonferenz 22.01.2022
TOP: 5.1 Verlängerung der Finanzierung der Impfzentren
Die Geltungsdauer der Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) wurde zuletzt mit Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Impfverordnung und der Coronavirus-Testverordnung vom 16. Dezember 2021 bis zum 31. Mai 2022 verlängert, um die finanzielle Unterstützung der Impfzentren und der sonstigen Impfangebote der Länder bis zu diesem Datum gewährleisten zu können.
In der Videokonferenz im Rahmen der 95. Konferenz der Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder mit Bundesgesundheitsminis-ter Prof. Dr. Karl Lauterbach (GMK) am 10. Januar 2022 hat dieser zugesagt, die Finanzierung der Impfzentren bzw. Impfstellen bis Ende 2022 sicherzustellen.
Unter Betonung der Notwendigkeit dieser Maßnahme begrüßen die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder diese Zusage mit folgendem Beschluss:
1. Das Bundesministerium für Gesundheit wird gebeten, die Regelungen der Coronavirus-Impfverordnung zur Finanzierung der Kosten der Impfzentren und der mobilen Impfteams bis mindestens zum 31. Dezember 2022 zu verlängern.
2. Darüber hinaus wird das Bundesministerium für Gesundheit gebeten, den Be-schluss zum TOP „CoronaImpfV- Ausschlussfrist Kostenerstattung“ der 94. Gesundheitsministerkonferenz vom 6. Dezember 2021 umzusetzen.
