Beschlüsse
Beschluss der 95. GMK 22.06.2022 – 23.06.2022
TOP 9.1: Kostenbeteiligung des Bundes an Entschädigungsleistungen nach § 56 Absatz 1 und Absatz 1a Infektionsschutzgesetz (IfSG) sowie Umsetzung der Kostenbeteiligung des Bundes
Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder fassen folgenden Beschluss:
- Es wird festgestellt, dass die Länderhaushalte infolge der Pandemie im Wesentlichen durch § 56 Absatz 1 IfSG belastet werden.
- Der Bund wird aufgefordert, seine hälftige Kostenzusage neben § 56 Absatz 1a IfSG auch auf § 56 Absatz 1 IfSG zu erstrecken sowie die Abwicklungsmodalitäten zur Umsetzung der Kostenbeteiligung festzulegen.
