Beschlüsse
Beschlüsse der Videokonferenz 12.09.2022
TOP: 2.2 Aufhebung der Verpflichtung der Gesundheitsämter, SORMAS zu nutzen
Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder fassen folgenden Beschluss:
Die GMK stellt fest, dass vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Rahmenbedingungen der MPK-Beschluss vom 19. Januar 2021, der eine verpflichtende Nutzung von SORMAS in allen Gesundheitsämtern vorsieht, aus Sicht der Ministerinnen und Minister sowie Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit nicht mehr bindend ist.
Zugleich erinnert die GMK an ihren Beschluss vom 22./23. Juni 2022 unter TOP 8.3 und fordert das Bundesministerium für Gesundheit auf, zur Unterstützung derjenigen Gesundheitsämter, die SORMAS nutzen, das SORMAS-Hosting beim ITZBund bis zur Bereitstellung der angekündigten ÖGD-Kernanwendung, mindestens aber bis zum Ende des Jahres 2023 fortzusetzen.
