Beschlüsse
Beschlüsse der Videokonferenz 22.01.2022
TOP: 4.1 Priorisierung der Testkapazitäten
Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder fassen im Einvernehmen mit dem Bundesgesundheitsministerium folgenden Beschluss:
Die Kapazitäten müssen prioritär auf symptomatische Personen ausgerichtet werden. Dafür muss die Nationale Teststrategie geschärft und gründlich überarbeitet werden. Die vom Bundesgesundheitsministerium nun verfolgte Priorisierung der nur begrenzt verfügbaren PCR-Tests auf vulnerable Gruppen und Beschäftigte, die diese betreuen und behandeln, wird begrüßt. Die Umsetzbarkeit sollte evaluiert werden.
• Darüber hinaus sollte geprüft werden, ob bei Vorliegen eines positiven Antigentestergebnisses ohne vorliegende Symptomatik auf eine Bestätigungs-PCR verzichtet werden kann. Stattdessen sollte eine Nachtestung mit einem zweiten überwachten Antigentest eines anderen Fabrikats erfolgen. Falls erforderlich ist die Falldefinition des RKI entsprechend anzupassen. Rechtsfolgen z.B. für den Genesenennachweis oder Quarantänenachweise sind zu beachten.
• Sog. Target-PCR sollten nur bei neuen Varianten eingesetzt werden. Da es sich bei OMIKRON mittlerweile um die dominierende Variante handelt, sind hierfür Target-PCRs auszusetzen. Die Surveillance findet weiterhin statt.
• Bei Vorliegen einer roten Corona Warn APP (CWA) sollte eine Testung nicht mehr mittels PCR erfolgen, sondern mittels qualitativ hochwertigem Antigentest (mit positiver Evaluation durch das PEI entsprechend der BfArM-Liste). Die Öffentlichkeitsarbeit ist dringend entsprechend anzupassen.
• Eine Freitestung aus der Quarantäne oder der Isolierung sollte ausschließlich mittels qualitativ hochwertigem Antigentest erfolgen. Lediglich bei Beschäftigten der KRITIS mit Umgang mit vulnerablen Personen (z.B. Krankenhaus, Pflege) sollte eine Testung durch PCR erfolgen.
