Beschlüsse
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Beschlüsse der Videokonferenz 05.12.2022
TOP: 3.1 Fortführung der TestV nach dem 28.02.2023
Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder fassen folgenden Beschluss:
Die GMK fordert das Bundesministerium für Gesundheit auf, die aus der Coronavirus-Testverordnung (TestV) resultierenden kostenfreien Testansprüche über den 28.02.2023 hinaus bis einschließlich 07.04.2023 zumindest für die vulnerablen Bereiche in Krankenhäusern sowie Alten- und Pflegeheimen, für die nach § 28b Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und 4 IfSG bis einschließlich 07.04.2023 Testnachweispflichten vorgesehen sind, zu verlängern.
