Beschlüsse
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Beschlüsse der Videokonferenz 30.01.2023
TOP: 5.1 Orphan Drugs
Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder fassen folgenden Beschluss:
- Die GMK stellt fest, dass in den vergangenen Jahren die Behandlung von seltenen Erkrankungen große Fortschritte gemacht hat. Wesentlich dazu beigetragen hat die Verordnung (EG) Nr. 141/2000 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 1999 über Arzneimittel für seltene Leiden. Sie hat ein Anreizsystem geschaffen, um die Versorgung der Menschen mit in der Regel komplexen Systemerkrankungen zu verbessern.
- Die GMK begrüßt, dass heute rund 200 Arzneimittel zur Behandlung seltener Erkrankungen zur Verfügung stehen und über 700 Wirkstoffe derzeit klinisch geprüft werden. Trotz großer Fortschritte ist eine Mehrheit meist genetisch bedingter Erkrankungen jedoch noch immer nicht kausal therapierbar.
- Die GMK befürchtet, dass sich das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz auf die Versorgung von Patientinnen und Patienten mit seltenen Erkrankungen in Deutschland nachteilig auswirken könnte. Die Reduzierung der Umsatzschwelle für Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens und die damit einhergehende Verhandlung eines Erstattungsbetrags auf Grundlage einer vollständigen Nutzenbewertung könnte die Entwicklung neuer Arzneimittel zur Behandlung seltener Erkrankungen behindern. Zwar soll das BMG die Auswirkungen der getroffenen Maßnahme insbesondere im Hinblick auf Versorgungssicherheit auswerten und dem Deutschen Bundestag bis zum 31. Dezember 2023 einen Bericht vorlegen, jedoch scheint der Evaluierungszeitraum ungeeignet kurz. Evtl. negative Auswirkungen werden voraussichtlich erst zeitverzögert sichtbar werden.
- Die GMK bittet das Bundesministerium für Gesundheit (BMG), die Auswirkung dieser Neuregelung auf die Versorgung von Patientinnen und Patienten mit seltenen Erkrankungen in Deutschland mittel- und langfristig aufmerksam zu verfolgen und den Regelungsrahmen ggf. frühzeitig nachzujustieren. Ziel muss es sein, das Leben von Menschen mit seltenen Erkrankungen weiter zu verbessern.
