Beschlüsse
Beschlüsse der Videokonferenz 27.03.2023
TOP: 6.1 Telefonische Begutachtung nach SGB XI
Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder fassen folgenden Beschluss:
Zur Sicherstellung einer unverzüglichen und zuverlässigen Begutachtung bei steigenden Antragszahlen und zur Vermeidung der Bindung weiterer dringend in der Pflege und medizinischen Versorgung benötigter Fachkräfte, ist der regelhafte Einsatz digitaler, flexibler und ortsungebundener Begutachtungsformate bei Folgebegutachtungen im aktuellen Gesetzgebungsverfahren des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes zu ermöglichen. Die im Zuge der Corona-Pandemie gewonnenen Erkenntnisse hinsichtlich der Nutzung strukturierter Telefoninterviews bieten, vor allem auf Wunsch des Pflegebedürftigen bzw. seiner Angehörigen, eine geeignete Grundlage zur Festlegung geeigneter Kriterien für die Nutzung dieser Begutachtungsformate. Der Hausbesuch sollte dabei – insbesondere im Falle von Erstbegutachtungen – weiterhin der Regelfall bleiben. Die ASMK wird daher gebeten, sich mit dieser Thematik zu befassen und dabei auch die Ergebnisse des beauftragten Gutachtens zu bewerten.
