Beschlüsse
Beschluss der 15. Videokonferenz 27.03.2023
TOP 2.1: Verhältnis G-BA und Ländervertretung
Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder fassen folgenden Beschluss:
Die GMK stellt fest, dass die Planungshoheit der Länder in den Gremien des G-BA nicht oder nur unzureichend beachtet wird. Obwohl den Ländern ein Mitberatungs- und Antragsrecht gesetzlich eingeräumt ist, sieht sich die Ländervertretung beim G-BA in der Ausübung dieser Rechte erheblich beeinträchtigt, so dass eine Mitwirkung faktisch nicht oder nur erschwert möglich ist.
