Beschlüsse
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Beschlüsse der GMK 05.07.2023 - 06.07.2023
TOP: 14.1 Übergänge an der Schnittstelle von Allgemeinpsychiatrie sowie forensischer Psychiatrie und Eingliederungshilfe passgenau gestalten
Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder fassen folgenden Beschluss:
- Die GMK übermittelt der ASMK die folgende Stellungnahme nebst Begründung mit der Bitte um Erörterung und zwecks gemeinsamer Lösungsfindung:
- In vielen Bundesländern stellen Übergänge zwischen der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 StGB (forensische Psychiatrie) sowie der öffentlich-rechtlichen und der zivilrechtlichen Unterbringung (Allgemeinpsychiatrie) und den Wohn- und Betreuungsangeboten der Eingliederungshilfe eine besondere Herausforderung dar. Die geschilderten Probleme treten insbesondere bei Menschen mit herausforderndem Verhalten auf. Übergänge bedeuten dabei eine Herausforderung für alle drei Systeme und sollten durch ein konstruktives und lösungsorientiertes Zusammenwirken aller Beteiligten besser gestaltet werden. Um die Übergänge zwischen den Systemen zu optimieren, sind insbesondere folgende Schwerpunkte zu beachten:
- Keine Sondereinrichtungen: Die bestehenden Leistungssysteme hinsichtlich der gleichberechtigten Teilhabe sind bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen einschlägig und sollen im Interesse der betroffenen Menschen miteinander lösungsorientiert kooperieren.
- Normalisierungsprinzip: Innerhalb der Regelsysteme sollten adäquate Hilfsangebote mit entsprechender fachlicher Ausrichtung und Personalstärke für Personen mit einem hohen Maß an herausforderndem Verhalten vorgehalten und so konzipiert werden, dass sie für Personen mit vergleichbarem Teilhabebedarf offenstehen.
- Sowohl der Versorgungsauftrag der psychiatrischen und psychotherapeutischen Versorgung als auch der Sicherstellungsauftrag gem. § 95 SGB IX, § 17 Abs. 1 SGB I müssen umgesetzt werden: Geeignete Angebote müssen in ausreichender Menge für die Leistungsberechtigten zur Verfügung stehen.
- Fachliche Qualifizierung auf Seiten der Leistungserbringer stärken: Leistungserbringer und ihre Beschäftigten sollten bei der Entwicklung von Fachkonzeptionen und Qualifikation im Hinblick auf die besonderen Teilhabebedarfe der o.g. Personengruppe unterstützt werden. Hierzu gehört auch die Stärkung fachlicher Kompetenzen bei Mitarbeitenden im Umgang mit Personen mit einem hohen Maß an herausforderndem Verhalten. Die psychiatrischen Kliniken (Allgemeinpsychiatrie und forensische Psychiatrie) stehen mit ihrer Expertise beratend zur Verfügung und unterstützen bei Übergängen des betroffenen Personenkreises u. a. durch ein adäquates Entlassmanagement. In diesem Zusammenhang spielt vor allem die Unterstützung der Wohneinrichtungen durch die ambulante Versorgung über die psychiatrischen Institutsambulanzen und die forensischen Nachsorgeambulanzen eine wichtige Rolle.
- Stärkung der Zusammenarbeit und Vernetzung beteiligter Akteure: Dies betrifft unter anderem die Vernetzung von Angeboten, die Schaffung gemeinsamer definierter Standards für Unterstützungsleistungen, das Ineinandergreifen der unterstützenden bzw. therapeutischen Leistungen.
- Innovative Lösungen für sehr komplexe Einzelfälle ermöglichen: Dazu zählt ei-ne sinnvolle Verzahnung unterschiedlicher Leistungssysteme an der Schnittstelle der psychiatrischen und psychotherapeutischen Versorgung und den Leistungen der Eingliederungshilfe (z. B. Nebeneinander von Leistungen nach SGB V/MRV und SGB IX/SGB XII) sowie Nutzung der Möglichkeit von Einzel-vereinbarungen, um auch sehr komplexen Bedarfen von zur o.g. Personen-gruppe zählenden Menschen im Einzelfall gerecht zu werden. Hierbei können innovative „Best-Practice-Beispiele“ als Vorbild dienen, bei denen es durch eine Verzahnung der Leistungen der betroffenen Akteure gelingt, ein geeignetes Setting zu schaffen, das positive Entwicklungen auf die Selbstverwirklichung sowie Stärkung von Teilhabemöglichkeiten für betroffene Menschen mit (psychischen) Behinderungen ermöglicht.
- Die GMK bittet die ASMK, eine Länderarbeitsgruppe auf Fachebene zu beauftragen, die unter Einbeziehung voranstehender Stellungnahme gemeinsam mit der AG Psychiatrie der AOLG-Vorschläge zur Verbesserung der Versorgung von Personen mit hohem Unterstützungsbedarf und schwerwiegend herausforderndem Verhalten an den Übergängen der Hilfesysteme (SGB V/MRV sowie SGB IX/SGB XII) entwickelt und der GMK spätestens bis zu ihrer 98. Sitzung und der ASMK bis zu ihrer 102. Sitzung 2025 vorlegt.
