Beschlüsse
Beschlüsse der GMK 05.07.2023 - 06.07.2023
TOP: 13.2 Gesundheitsdatennutzung – Fortentwicklung der elektronischen Patientenakte
Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder fassen folgenden Beschluss:
Die GMK bittet das Bundesministerium für Gesundheit, bei der Weiterentwicklung der Telematikinfrastruktur (TI) und insbesondere der elektronischen Patientenakte (ePA) folgende Anforderungen umzusetzen und über die geplanten bundesweit zwei TI-Modellregionen hinaus ein Förderprogramm für Projekte zur begleiteten Einführung in sektorenübergreifenden Versorgungsclustern einzuführen:
1. Standards definieren und sicherstellen
Es muss gewährleistet werden, dass die in der ePA erfassten Gesundheitsdaten aus bestehenden Datensystemen strukturiert generiert werden können. Zum Beispiel über Zertifizierungen und weitere verbindliche Vorgaben muss sichergestellt werden, dass medizinische Informationssysteme wie PVS und KIS reibungslos mit der TI interagieren können. Hierbei kommt den Anbieterinnen und Anbietern von entsprechenden Systemen eine zentrale Rolle zu. Dies betrifft nicht nur die Bereitstellung offener Schnittstellen, sondern auch die Festlegung von Verantwortlichkeiten für eine funktionierende TI – beispielsweise durch die Regelung, dass Softwarehersteller konstruktiv und in einer angemessenen Reaktionszeit die Funktionsfähigkeit herzustellen haben.
Für die Versorgung und Sekundärdatennutzung werden strukturierte Daten benötigt. Diese müssen internationalen IT- und Terminologie-Standards entsprechen. Die Bereitstellung von standardisierten Daten für die in der Versorgung besonders relevanten Anwendungsfälle des Medikationsmanagements und des Notfalldatenmanagements ist deutlich zu beschleunigen; das gilt insbesondere für die Entwicklung einheitlicher medizinischer und pflegerischer Informationsobjekte (MIOs und PIOs). Medikationspläne sind über eine FHIR-basierte Datenbanklösung mit der ePA zu verknüpfen und automatisiert durch Informationen aus dem E-Rezept-Dienst sowie weiteren Informationen u.a. zur Dispensierung oder möglichst auch zur Medikamenten-Einnahme/-Gabe zu befüllen und aktuell zu halten.
2. Nutzerfreundlich ausgestalten
Bei der Gestaltung der ePA muss der Mensch an erster Stelle stehen. Das bedeutet, die ePA muss anwenderfreundlich und „kinderleicht“ sowohl für Leistungserbringende als auch Patientinnen und Patienten zu nutzen sein. Für die verschiedenen Anwendergruppen bedarf es unterschiedlicher spezifischer Ansichten auf die Daten (beispielsweise für Patientinnen und Patienten im Sinne eines Patientencockpits).
Die nutzerfreundliche Gestaltung beginnt bei der initialen Identifizierung der Patientinnen und Patienten, die deutlich vereinfacht werden muss. Vorbild müssen die verschiedenen bereits heute existierenden Identifizierungsmöglichkeiten bei Banken (z.B. Videoident oder Bankident) oder zur Abgabe der Steuererklärung (Elster-Zertifikat) sein. Auch die alltägliche Nutzung der ePA muss durch einfache Login-Optionen komfortabel und niedrigschwellig gestaltet werden. Einer Vereinfachung bedarf es auch im technischen Anbindungsprozess der Leistungserbringenden und beim Befüllungsprozess der ePA.
Zur nutzerfreundlichen Weiterentwicklung gehört es auch, die ePA für Nutzergruppen mit besonderen Bedürfnissen wie etwa Menschen mit Behinderungen anwendergerecht und barrierearm zu gestalten.
3. Mehrwert offensichtlich machen
Die ePA muss einen echten Mehrwert für die verschiedenen Nutzergruppen bieten. Ziel muss es sein, dass die Arbeit mit der ePA die medizinische und pflegerische Versorgung der Patientinnen und Patienten spürbar weiter verbessert.
Es wird begrüßt, dass die Gesellschaft für Telematik in § 311 Abs. 1 Satz 1 Nr. 13 SGB V den gesetzlichen Auftrag zur Planung, Durchführung und Unterstützung der Erprobungs- und Einführungsphasen von Anwendungen erhalten hat. In Projekten sollten das für die Versorgung besonders relevante Medikationsmanagement und das Notfalldatenmanagement zeitnah gemeinsam mit den Nutzerinnen und Nutzern ausgestaltet und mit dem Ziel erprobt werden, diese für die Nutzer so praxistauglich wie möglich fortzuentwickeln. Darüber hinaus sollte der Bund ein Förderprogramm zur begleiteten Einführung in sektorenübergreifenden Versorgungsclustern, möglichst unter Einbeziehung der Pflege und weiterer relevanter Nutzergruppen der TI, einrichten.
Die breite Nutzung der ePA kann nur gelingen, wenn relevante Anwendergruppen frühzeitig bei der Fortentwicklung der ePA beteiligt werden und die Prozesse des Versorgungsalltags mitgedacht werden. Die Erfahrungen aus den Projekten sind hierbei einzubeziehen.
4. Akzeptanz erreichen
Akzeptanz setzt die Vermittlung eines Grundverständnisses für die TI, ihrer Anwendungen und deren Mehrwert für alle Nutzergruppen voraus. Dies beinhaltet u.a. eine aktiv begleitete Einführung bei ePA-Neuerungen. Hier sind gemeinsame Anstrengungen von Bund, Ländern und Selbstverwaltung erforderlich. Es müssen die finanziellen und rechtlichen Spielräume geschaffen werden, um verschiedene Modelle der Anwenderbegleitung durch Dritte zu erproben. Auch hierfür eignen sich die skizzierten Projekte. Dabei muss auch gewährleistet sein, dass die dabei zentral oder in den Ländern gewonnenen Erkenntnisse fortlaufend über die gematik in den Entwicklungsprozess der ePA einfließen und so ein „bottom-up“-Effekt erzielt wird, von dem die Nutzerinnen und Nutzer der ePA sowie Software-Hersteller und weitere Beteiligte profitieren.
Für den Erfolg der ePA ist es außerdem ausschlaggebend, die digitale Kompetenz der Nutzerinnen und Nutzer gezielt zu fördern.
5. Gestaltender Datenschutz als Voraussetzung für Innovation
Es ist wichtig, ein sinnvolles Maß an Datenschutz und Datensicherheit zu gewährleisten, ohne Patientinnen und Patienten bzw. Pflegebedürftigen datenbasierte Chancen für eine optimale Versorgung zu nehmen und die Digitalisierung des Gesundheitswesens zu verzögern. Das mit dem Zugriff auf die Versorgungsdaten einhergehende Potential für die Verbesserung der Gesundheitsversorgung der Betroffenen muss angemessen gewichtet werden.
Die Verwaltung der Zugriffsrechte durch die Versicherten in der ePA muss datennutzungsfreundlich gestaltet werden, das heißt nicht nur die Anlage der ePA soll einem Opt-out unterliegen, sondern auch die Zurverfügungstellung von ePA-Daten für die wissenschaftliche und industrielle Forschung. Um eine informierte Entscheidung der Patientinnen und Patienten zu gewährleisten, sollten diese vor einem Opt-out automatisiert auch auf die Chancen einer auf realen Gesundheitsdaten basierenden Forschung hingewiesen werden. Wo ein Nutzer oder eine Nutzerin einen umfassenden Datenzugriff nicht ermöglichen möchte, muss für die Behandelnden aus der ePA erkennbar werden, dass möglicherweise für die Behandlung relevante Informationen unvollständig sind („Verschattung“ von Daten).
Die Datensicherheit ist durch technische Lösungen auf dem aktuellsten Stand zu gewährleisten. Es muss eine Protokollierung des Zugriffs auf die Daten erfolgen und missbräuchliche Zugriffe müssen scharf sanktioniert werden.
6. EHDS vorwegnehmen
Die Fortentwicklung der ePA muss die durch die Verordnung zur Schaffung eines europäischen Gesundheitsdatenraums (EHDS) vorgesehene Sekundärnutzung mitdenken sowie die grenzüberschreitende Datennutzung im Rahmen der Versorgung. ePA-Daten müssen mit weiteren Gesundheitsdaten verknüpfbar sein, etwa aus Registern oder Forschungsdatenbanken. Die in diesem Sinne kontinuierlich voranschreitende Weiterentwicklung der TI und insbesondere der ePA zu einer TI 2.0 wird ausdrücklich begrüßt und sollte möglichst rasch erfolgen.
7. Schaffung eines nationalen Gesundheitsdatenraums
Es ist ein Gesamtkonzept für einen nationalen Gesundheitsdatenraum anzustreben, dass über das SGB V hinausgeht und einen einheitlichen Rahmen für die Nutzung von Gesundheitsdaten in der Gesundheitsversorgung, den beiden Krankenversicherungszweigen und in der Forschung und Entwicklung bietet. Sofern ein einheitlicher Rahmen dies erfordert, wäre auch eine Anpassung der Kompetenzverteilung von Bund und Ländern im Sinne einer Kompetenzbündelung für die Gesundheitsdatennutzung zu prüfen.
