Beschlüsse
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Beschlüsse der GMK 05.07.2023 - 06.07.2023
TOP: 15.1 Anpassung der Bedarfsplanung – Einbeziehung der Zahl der Geflüchteten
Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder fassen folgenden Beschluss:
- Die GMK stellt fest, dass die weltweiten Fluchtbewegungen maßgeblich ausgelöst durch Kriege, militärische Auseinandersetzungen, Verfolgung aus politischen, ethnischen oder religiösen Gründen und klimabedingte Zerstörung der Lebensgrundlagen auch erhebliche Auswirkungen auf die ambulante Vertragsärztliche Versorgung in Deutschland haben. Die Geflüchteten treffen bei der Suche nach Haus- und Fachärzt:innen auf eine bereits in weiten Gebieten angespannte Versorgungssituation. Ärzt:innen sehen sich auf Grund der bereits bestehenden Belastungen oft gezwungen, Patient:innen ohne akuten Behandlungsbedarf auch in gut versorgten Planungsbereichen abzuweisen. Die Wege zu verfügbaren Praxen werden länger. Auch stellt die Versorgung der Geflüchteten selbst wegen bestehender Sprachbarrieren, kulturellen Besonderheiten, der seelischen Belastungen und ggf. fluchtbedingten Behandlungsstau der Geflüchteten einen erhöhten zeitlichen und personellen Aufwand für die Praxen dar. Es ist daher in einem ersten Schritt zu prüfen, ob die Regelungen der Bedarfsplanung, inklusive der Vorgaben für befristete Sonderermächtigungen oder Sonderbedarfszulassungen, einer Anpassung bedürfen und diese ggf. auch umzusetzen.
- Die GMK bittet den Gemeinsamen Bundesausschuss, innerhalb von drei Monaten zu prüfen, ob und durch welche kurzfristig wirksamen Maßnahmen angesichts der großen Zahl der u. a. aus der Ukraine Geflüchteten der Bedarf an insbesondere Haus- und Kinderärzt:innen sowie Fachärzt:innen schneller als in der bisherigen Systematik neu zu bemessen und bedarfsgerecht zu erhöhen ist.
