Beschlüsse
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Beschlüsse der Videokonferenz 25.09.2023
TOP: 4.1 Zuweisungsanstieg bei Unterbringungen gemäß § 63 StGB: Analyse und Handlungsoptionen
Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder fassen folgenden Beschluss:
- Die GMK stellt fest, dass im Bereich der Behandlung nicht einwilligungsfähiger psychisch kranker Personen mit krankheitsbedingter Fremdgefährdung zwischen den landesgesetzlichen Regelungen zur öffentlich-rechtlichen Unterbringung und dem bundesgesetzlichen Maßregelvollzug gemäß § 63 StGB, durch den erneute erhebliche rechtswidrige Taten verhindert werden sollen, eine faktische Versorgungslücke besteht.
- Die GMK fordert das Bundesgesundheitsministerium auf, gemeinsam mit dem Bundesjustizministerium eine gemeinsame bundesweite Kommission mit Expertinnen und Experten einzuberufen, die die Hintergründe des markanten Zuweisungsanstiegs in den MRV gemäß § 63 StGB vertieft analysiert und Vorschläge für mögliche notwendige gesetzliche sowie versorgungs- und rechtspolitische Maßnahmen erarbeitet.
