Beschlüsse
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Beschlüsse der Videokonferenz 29.01.2024
TOP: 4.1 Einführung eines E-Rezeptes
Beschluss:
Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder fassen folgenden Beschluss:
- Die Länder begrüßen die flächendeckende Einführung des E-Rezepts grundsätzlich sehr. Das E-Rezept bietet für Praxen, Apotheken und Versicherte viele Vorteile bei Verschreibung, Einlösung und Abrechnung von Rezepten. Als Schlüsselanwendung in der Telematikinfrastruktur (TI) neben der elektronischen Patientenakte kann das E-Rezept die Digitalisierung im deutschen Gesundheitswesen mit ihren Chancen für die Bürgerinnen und Bürger nun im Alltag greifbar machen und die Akzeptanz für digitale Techniken im Gesundheitswesen deutlich erhöhen. So war die flächendeckende Nutzung des E-Rezepts auch in Ländern wie bspw. Estland der Schlüssel für die flächige Digitalisierung im Gesundheitswesen. Umso wichtiger ist es, dass die immer wieder berichteten Startschwierigkeiten bei der Einführung des E-Rezepts rasch behoben werden.
- Es reicht aus Sicht der Ministerinnen und Minister der Länder nicht aus, wenn das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) bei Funktionsschwierigkeiten der Praxissoftware auf die vertraglichen Beziehungen der Ärztinnen und Ärzte mit den Softwareherstellern verweist. Vielmehr sollten Hersteller von Praxisverwaltungssystemen verpflichtet werden, rechtzeitig für die Möglichkeiten der TI geeignete Produkte zur Verfügung zu stellen, sowie deren durchgehend performante Funktionsfähigkeit zu gewährleisten. Das BMG wird gebeten, entsprechende rechtliche Regelungen zu prüfen.
- Die Bürgerinnen und Bürger müssen wesentlich stärker als bisher über Chancen und anstehende Schritte der digitalen Transformation im Gesundheitswesen – wie beispielsweise durch das E-Rezept – frühzeitig informiert werden, auch um Ängste bzw. Bedenken abzubauen. Das BMG wird gebeten, hierzu eine entsprechende Informationsstrategie auf den Weg zu bringen. Die Länder bieten dazu ihre Unterstützung an.
- Für die Leistungserbringer bedarf es mehr Hilfestellungen und Unterstützung, um die digitale Transformation wie etwa die Einführung des E-Rezepts in der alltäglichen Umsetzung bewältigen zu können.
- Mit Blick auf die Private Krankenversicherung (PKV) sollte das E-Rezept möglichst zeitnah auch für Privatversicherte eingeführt werden, um einen Gleichlauf sowohl in Praxen und Apotheken als auch für alle Versicherten zu gewährleisten. Dafür müssen für die PKV dieselben rechtlichen und technischen Voraussetzungen wie für die gesetzliche Krankenversicherung durch den Bund gewährleistet werden. Der Bund hat bei der bisherigen Umsetzung die Privaten Krankenkassen nur unzureichend berücksichtigt. Das führt u. a. dazu, dass die Privaten Krankenkassen nun aufwendig und nachträglich die Versicherten anschreiben müssen, um ein E-Rezept zu ermöglichen. Das BMG sollte daher schnellstmöglich entsprechende gesetzliche Regelungen auf den Weg bringen.
- Für die Versorgung von Heimbewohnern bedarf es einer Verbesserung der Verfahrensabläufe in Form eines von der gematik standardisierten und praktikablen Übermittlungsweges von E-Rezepten in die Apotheken. Dies um eine Benachteiligung dieser Patientengruppe, Zeitverzug bei der Versorgung und unnötige Aufwände bei den versorgenden Apotheken zu vermeiden.
